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Kurz erklärt

Der Bundesgerichtshof hat 2025 und 2026 wichtige Fragen im Erbrecht geklärt: zur Bindung von Erbverträgen, zur Pflichtteilsergänzung bei Übertragung gegen Leibrente, zum Ehegattenerbrecht bei ruhendem Scheidungsverfahren, zu Testamenten mit Auslandsbezug und zur Verjährung des Pflichtteils nichtehelicher Kinder.

Die wichtigsten Entscheidungen des IV. Zivilsenats – neueste zuerst – mit einer kurzen Einordnung für Ihre Praxis.

BundesgerichtshofUrteil vom 08.07.2026 · Az. IV ZR 256/25Erbvertrag

Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt schützt trotzdem vor beeinträchtigenden Schenkungen

Wer sich in einem Erbvertrag gebunden hat, darf den Vertragserben nicht durch Schenkungen „aushöhlen“. Der BGH stellt klar: Auch wenn sich der Erblasser den Rücktritt vom Erbvertrag vorbehalten, ihn aber nicht ausgeübt hat, liegt eine Schenkung weiterhin im Schutzbereich der erbvertraglichen Bindung. Der Rücktrittsvorbehalt schließt eine Beeinträchtigung des Vertragserben nicht aus.

Was bedeutet das für Sie? Vertragserben können sich auch bei vereinbartem Rücktrittsrecht auf den Schutz vor beeinträchtigenden Schenkungen (§ 2287 BGB) berufen. Wer sich Spielräume erhalten will, muss sie im Erbvertrag ausdrücklich und klar regeln – oder den Rücktritt tatsächlich erklären.
BundesgerichtshofUrteil vom 24.06.2026 · Az. IV ZR 141/25Pflichtteil

Übertragung gegen Leibrente: Die Zehnjahresfrist für die Pflichtteilsergänzung läuft

Wird ein Grundstück übertragen und erhält der Übergeber dafür eine Leibrente – auch wenn sie durch eine Reallast am Grundstück gesichert ist –, nutzt er das Grundstück nicht im rechtlich maßgeblichen Sinn weiter. Die Übertragung gilt damit als „geleistet“; die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB für Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt zu laufen.

Was bedeutet das für Sie? Bei Übertragungen zu Lebzeiten entscheidet die Gestaltung darüber, ob die Zehnjahresfrist überhaupt beginnt. Anders als ein umfassender Nießbrauchvorbehalt hindert eine Leibrente den Fristbeginn nicht. Wir prüfen mit Ihnen, welche Absicherung Ihren Zielen entspricht.
BundesgerichtshofBeschluss vom 13.05.2026 · Az. IV ZB 7/25Ehegattenerbrecht

Ruhendes Scheidungsverfahren: Ehegatte kann trotz bestehender Ehe kein gesetzliches Erbrecht haben

Ruht ein Scheidungsverfahren über viele Jahre – im entschiedenen Fall 18 Jahre –, bleibt die einmal erklärte Zustimmung zur Scheidung wirksam. Lagen beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vor, ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB ausgeschlossen, obwohl die Ehe formal noch bestand.

Was bedeutet das für Sie? Wer getrennt lebt oder ein Scheidungsverfahren ruhen lässt, sollte seine Nachfolge ausdrücklich regeln. Ein Testament schafft Klarheit – in die eine oder andere Richtung – und verhindert Streit unter den Hinterbliebenen.
BundesgerichtshofUrteil vom 21.01.2026 · Az. IV ZR 40/25Internationales Erbrecht

Testament eines Niederländers, in Deutschland von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundet, ist wirksam

Ein niederländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ließ sein Testament auf deutschem Staatsgebiet von einer niederländischen Notaranwärterin beurkunden. Der BGH bejahte die Wirksamkeit.

Was bedeutet das für Sie? Grenzüberschreitende Erbfälle folgen eigenen Regeln – von der Form des Testaments bis zur Wahl des anwendbaren Erbrechts. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Vermögen im Ausland lohnt eine abgestimmte Gestaltung.
BundesgerichtshofUrteil vom 02.07.2025 · Az. IV ZR 93/24Testierfreiheit

Patient darf seinem Hausarzt ein Grundstück vermachen – Berufsrecht steht nicht entgegen

Ein Patient hatte seinem Hausarzt in einem notariellen Vertrag für umfassende Betreuung ein Grundstück vermacht. Die Vorinstanzen hielten das wegen der ärztlichen Berufsordnung für unwirksam. Der BGH entschied: Eine Berufsordnung kann die grundgesetzlich geschützte Testierfreiheit nicht beschränken. Ob die Vereinbarung sittenwidrig ist, muss das Oberlandesgericht noch prüfen.

Was bedeutet das für Sie? Die Testierfreiheit ist stark geschützt. Grenzen ziehen vor allem gesetzliche Verbote und die Sittenwidrigkeit. Wer ungewöhnliche Begünstigungen plant, sollte sie rechtssicher gestalten und dokumentieren lassen.
BundesgerichtshofBeschluss vom 26.03.2025 · Az. IV ZB 15/24Erbvertrag

Erbvertrag ist kein gemeinschaftliches Testament: § 2270 BGB gilt nicht

Eheleute hatten ihren Sohn im Erbvertrag als Schlusserben eingesetzt; er starb vor dem längerlebenden Elternteil, ein Ersatzerbe war nicht bestimmt. Der BGH stellte klar: Die Auslegungsregel des § 2270 BGB gilt nur für gemeinschaftliche Testamente, nicht – auch nicht entsprechend – für Erbverträge. Im Wege der ergänzenden Auslegung waren die Enkel Ersatzerben; ein späteres abweichendes Testament der Erblasserin konnte ihre Stellung nicht beseitigen.

Was bedeutet das für Sie? Regeln Sie im Erbvertrag ausdrücklich, wer Ersatzerbe wird, wenn ein Bedachter vorverstirbt. Das vermeidet langwierige Auslegungsstreitigkeiten.
BundesgerichtshofUrteil vom 12.03.2025 · Az. IV ZR 88/24Pflichtteil

Pflichtteil nichtehelicher Kinder: Anspruch entsteht mit dem Erbfall

Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall – auch dann, wenn die Vaterschaft erst Jahre später gerichtlich festgestellt wird. Für den Beginn der dreijährigen Verjährung kommt es zusätzlich auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände an. Der BGH hob die anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts auf.

Was bedeutet das für Sie? Wer Zweifel an der Abstammung hat, sollte die Vaterschaft zügig klären lassen und die Verjährung im Blick behalten. Erben sollten mit möglichen Ansprüchen rechnen, wenn nichteheliche Kinder in Betracht kommen.

Häufige Fragen

Was ist eine beeinträchtigende Schenkung beim Erbvertrag?

Hat sich der Erblasser in einem Erbvertrag gebunden, kann er zwar weiterhin zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen. Schenkt er aber in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, kann dieser nach dem Erbfall vom Beschenkten die Herausgabe verlangen (§ 2287 BGB).

Wann beginnt die Zehnjahresfrist bei Schenkungen?

Grundsätzlich mit der Leistung des verschenkten Gegenstands. Behält sich der Schenker die Nutzung umfassend vor, etwa durch einen Nießbrauch, kann der Fristbeginn gehindert sein. Eine Leibrente hindert den Fristbeginn nach der Rechtsprechung dagegen nicht.

Erbt mein Ehepartner, wenn wir getrennt leben?

Grundsätzlich ja, solange die Ehe besteht. Das gesetzliche Erbrecht ist aber ausgeschlossen, wenn beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Stand: Oktober 2026. Die Entscheidungen sind verkürzt und vereinfacht dargestellt. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; ob und wie eine Entscheidung auf Ihre Situation übertragbar ist, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Volltexte der BGH-Entscheidungen finden Sie unter bundesgerichtshof.de.

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