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Kurz erklärt

Banken sichern Immobiliendarlehen meist mit einer Grundschuld im Grundbuch ab. Die Bestellung muss notariell beurkundet werden. Welche Schulden gesichert sind, regelt die gesonderte Zweckerklärung; was Sie tatsächlich zurückzahlen, ergibt sich aus dem Darlehensvertrag.

Selten kann ein Kaufpreis vollständig aus eigenem Vermögen bezahlt werden. Für das Darlehen verlangt die Bank eine Sicherheit – in der Regel ein Grundpfandrecht am Grundstück.

Grundschuld und Hypothek

Grundschuld und Hypothek werden ins Grundbuch eingetragen und geben der Bank das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. In der Praxis hat sich die Grundschuld weitgehend durchgesetzt. Ihr Vorteil: Sie kann nach Rückzahlung erneut als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden. Eine Löschung kostet Geld – und eine spätere Neueintragung erneut.

Notarielle Form

Die Erklärung, mit der Sie der Eintragung der Grundschuld zustimmen, bedarf der notariellen Form. Meist liegen Formulare der Bank zugrunde; ich erläutere Ihnen den Inhalt dieser oft komplizierten Texte.

Die Zweckerklärung

Welche Schulden die Grundschuld absichert, ergibt sich nicht aus der Grundschuld selbst, sondern aus der Zweckerklärung. Sie kann nur ein bestimmtes Darlehen oder sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Bank erfassen – ein wichtiger Unterschied, besonders wenn Sie Ihr Grundstück für fremde Schulden zur Verfügung stellen.

Warum ist der Grundschuldzins so hoch?

Der im Grundschuldformular genannte Zinssatz ist meist deutlich höher als der Darlehenszins. Er bezeichnet nur die Obergrenze der Absicherung. Was Sie tatsächlich zahlen, regelt allein der Darlehensvertrag.

Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

Grundschuldurkunden enthalten in der Regel eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück und das persönliche Vermögen. Die Bank kann bei Zahlungsverzug dann ohne vorheriges Klageverfahren vollstrecken. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen bei der Beurkundung.

Nach der Rückzahlung

Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, muss die Bank der Löschung zustimmen und eine Löschungsbewilligung erteilen – oder Sie lassen die Grundschuld für eine spätere Finanzierung stehen.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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