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Kaiserstraße 20 · 68623 Lampertheim In dringenden Fällen Termine nach Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr 06206 2550 info@kanzlei-schott.com

Rechtsanwalt und Notar in Lampertheim

Rechtssicherheit aus einer Hand – seit 1988.

Walter Schott verbindet die Durchsetzungskraft des Anwalts mit der neutralen Gestaltungskompetenz des Notars – für Immobilien, Erbe, Vorsorge und Familie in der Region Rhein-Neckar.

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott im Anzug vor einem historischen Gebäude
Walter Schott · Rechtsanwalt und Notar
1988Zulassung als Rechtsanwalt
2001Bestellung zum Notar, Amtssitz Lampertheim
Dringend?Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr
Willkommen in der Kanzlei Schott

Ihr Ansprechpartner für Recht und Vorsorge in der Metropolregion Rhein-Neckar

Ob Hauskauf, Testament, Vorsorgevollmacht, Trennung oder Erbstreit: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, erkläre verständlich und finde mit Ihnen eine tragfähige Lösung. Die Kanzlei liegt zentral in der Kaiserstraße in Lampertheim – gut erreichbar aus Mannheim, Worms, Viernheim, Bürstadt und Biblis.

Gerade für die Generation 60+ ist rechtzeitige Vorsorge wichtig: Wer hört Ihnen noch zu, wenn es um Übertragung zu Lebzeiten, Testament oder Patientenverfügung geht? In meiner Kanzlei bekommen Sie Beratung und Betreuung aus einer Hand.

Zwei Ämter, ein Ansprechpartner

Neutral gestalten. Entschlossen vertreten.

Notariat

Als Notar bin ich unparteiischer Betreuer aller Beteiligten – für Verträge, die rechtssicher und tragfähig sind.

  • Immobilienkauf, Bauträgervertrag und Grundschuld
  • Schenkung und Übertragung zu Lebzeiten
  • Testament, Erbvertrag und Erbverzicht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Eheverträge und Beglaubigungen
Zum Notariat

Rechtsanwalt

Als Anwalt stehe ich an Ihrer Seite – mit Fingerspitzengefühl, aber konsequent in der Sache.

  • Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
  • Erbrecht: Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsanfechtung
  • Internationales Privatrecht bei Auslandsbezug
  • Arbeitsrecht: Kündigung und Abfindung
  • Kostenfreier Kostenvoranschlag zur Scheidung
Zur Rechtsberatung

Häufige Anliegen

Ratgeber Immobilienkauf

So läuft ein Grundstückskauf beim Notar ab

  1. Vorgespräch & EntwurfDer Notar klärt Ihre Ziele und erstellt einen ausgewogenen Vertragsentwurf.
  2. BeurkundungDer Vertrag wird verlesen, erläutert und von allen Beteiligten unterzeichnet.
  3. VormerkungDie Eigentumsvormerkung reserviert das Grundbuch für den Käufer.
  4. KaufpreiszahlungErst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kaufpreis fällig.
  5. EigentumsumschreibungNach Zahlungseingang veranlasst der Notar die Umschreibung im Grundbuch.

Ausführlich zum Immobilienkauf

Wissen & FAQ

Häufige Fragen

Warum ist die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Notar ein Vorteil?

Sachverhalte werden sowohl aus Sicht des Interessenvertreters als auch aus Sicht des neutralen Amtsträgers betrachtet. Das führt zu Verträgen, die rechtssicher und praxistauglich sind.

Was kosten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom betroffenen Vermögen und der Ausgestaltung ab. Für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erhebt die Bundesnotarkammer eine eigene, geringe Gebühr.

Wann ist beim Immobilienkauf der Kaufpreis fällig?

In der Regel erst, wenn die Eigentumsvormerkung eingetragen ist, alle Genehmigungen vorliegen, Belastungen gelöscht werden können und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Sind Termine auch nach 18 Uhr oder am Wochenende möglich?

In dringenden Fällen ja: Nach ausdrücklicher Vereinbarung sind Termine auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich.

Alle Fragen und Antworten

Qualifikation & Mitgliedschaften

Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwaltskammer und Notarkammer Frankfurt am Main. Regelmäßige, zertifizierte Fortbildung.

Zu den Zertifikaten
Mitglied im Deutschen AnwaltvereinMitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAVMitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
Kontakt & Anfahrt

Vertrauliches Erstgespräch in Lampertheim

Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott
Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim
Telefon 06206 2550 · Mobil 0162 6465242
Telefax 06206 56850
E-Mail info@kanzlei-schott.com

In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich.

Termin anfragen Anfahrt

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