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Kaiserstraße 20 · 68623 Lampertheim In dringenden Fällen Termine nach Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr 06206 2550 info@kanzlei-schott.com
Kurz erklärt

Die Notarkosten einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom betroffenen Vermögen und der Ausgestaltung ab. Hinzu kommen Auslagen, Umsatzsteuer und auf Wunsch die Gebühr des Zentralen Vorsorgeregisters.

Die Kosten einer notariellen Vollmacht sind seit dem 1. August 2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundesweit einheitlich.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten lassen sich nicht pauschal mit Mindest- oder Höchstbeträgen angeben. Sie richten sich nach dem von der Vollmacht betroffenen Vermögen des Vollmachtgebers und nach der rechtlichen Ausgestaltung der Vollmacht. Im Beratungsgespräch informiere ich Sie vorab über die anfallenden Gebühren.

Was kommt hinzu?

  • die gesetzliche Umsatzsteuer,
  • Auslagen wie Schreib- und Kopierkosten sowie Porto,
  • auf Wunsch die Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Sie ist gering und hängt unter anderem von der Zahl der Bevollmächtigten ab; zusätzliche Notargebühren entstehen für die elektronische Registrierung nicht.

Ein Termin für alles

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament lassen sich gut in einem Termin besprechen. Ich berate Sie gern dazu, welche Regelungen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Vertrauliches Gespräch in der Kanzlei in Lampertheim – in dringenden Fällen nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr.

Die Informationen auf dieser Website geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.