Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das wird nach einem Trennungsjahr vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, und nach drei Jahren Trennung unwiderlegbar. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt beim Familiengericht stellen.
Die Scheidung ist die formelle, gerichtliche Beendigung einer Ehe. Neben dem Tod und der Aufhebung ist sie die einzige Möglichkeit, eine Ehe zu beenden.
Voraussetzungen
Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
- Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern vermutet, wenn beide die Scheidung beantragen oder der andere zustimmt (einvernehmliche Scheidung).
- Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert.
- Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in Härtefällen möglich.
Getrennt leben können Sie auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung, wenn Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
Ablauf des Verfahrens
- BeratungKlärung der Situation, Trennungszeitpunkt und Folgesachen.
- ScheidungsantragEinreichung beim Familiengericht durch den Rechtsanwalt.
- VersorgungsausgleichDas Gericht holt Auskünfte zu Rentenanrechten beider Ehegatten ein.
- AnhörungsterminBeide Ehegatten werden persönlich angehört.
- BeschlussMit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe geschieden.
Einvernehmliche Scheidung
Sind sich die Ehegatten einig, genügt es, wenn nur einer anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt; der andere stimmt lediglich zu. Das spart Kosten. Den Antrag stellen kann aber nur ein Rechtsanwalt – es besteht Anwaltszwang. Über Unterhalt, Hausrat, Wohnung und Vermögen kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.
Was kostet die Scheidung?
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vor allem vom Einkommen der Ehegatten abhängt. Einen kostenfreien, unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie bei uns vorab.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.