Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst beträgt er grundsätzlich das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Wir berechnen Ihre voraussichtlichen Kosten vorab kostenfrei.
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen müssen, erstellen wir Ihnen einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Wie berechnen sich die Kosten?
- Verfahrenswert der Ehesache: grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro. Unterhaltspflichten für Kinder und Kreditraten können wertmindernd berücksichtigt werden.
- Versorgungsausgleich: je auszugleichendem Rentenanrecht 10 Prozent des Dreimonatseinkommens, mindestens 1.000 Euro insgesamt.
- Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn erhöhen den Wert, wenn sie im Verbund mitentschieden werden.
Aus dem Verfahrenswert ergeben sich die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen und die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Kostenvoranschlag anfordern
Für eine einvernehmliche Scheidung benötigen wir diese Angaben:
- Wer stellt den Antrag (Ehefrau oder Ehemann)?
- Gibt es einen Ehevertrag?
- monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten,
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder,
- Höhe laufender Kreditraten (ohne Immobilienkredit) beider Ehegatten.
Verfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Gericht übernimmt dann die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Ich unterstütze Sie beim Antrag.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.