Wer Grundbesitz schon zu Lebzeiten an Ehegatten oder Kinder überträgt, spricht von vorweggenommener Erbfolge. Wohnrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsklauseln sichern den Übergeber ab; steuerliche Freibeträge lassen sich durch zeitliche Verteilung mehrfach nutzen.
Häufig soll Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übergehen. Neben der Unternehmensnachfolge hat dabei die Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten und Kinder große Bedeutung.
Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.
Lebzeitige Übertragung oder Testament?
Die Vor- und Nachteile sind sorgfältig abzuwägen. Gegen eine Übertragung zu Lebzeiten spricht zunächst, dass der Übergeber den Gegenstand aus der Hand gibt. Eine Rückforderung ist gesetzlich nur eingeschränkt möglich, kann aber im Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden (Rückübertragungsklauseln). Für eine Übertragung zu Lebzeiten sprechen dagegen:
- Kinder können leichter einen eigenen Hausstand oder eine berufliche Existenz gründen.
- Die Versorgung des Übergebers kann im Vertrag sichergestellt werden.
- Pflichtteilsergänzungsansprüche Dritter können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch Zeitablauf verringern.
- Streit unter den Kindern lässt sich vermeiden, wenn alle mitwirken und Ausgleich oder Verzichte abschließend geregelt werden.
- Schenkung- und erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung mehrfach genutzt werden.
Gestaltungsmöglichkeiten
So vielfältig die Motive sind, so vielfältig sind die Gestaltungen: Abstandszahlungen an den Übergeber, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Pflegeverpflichtungen und vieles mehr. Die steuerlichen Auswirkungen sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.
Ich erarbeite mit Ihnen einen Vertrag, der Ihren Bedürfnissen entspricht, und erläutere Ihnen die Auswirkungen im Einzelnen.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.