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Kaiserstraße 20 · 68623 Lampertheim In dringenden Fällen Termine nach Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr 06206 2550 info@kanzlei-schott.com
Kurz erklärt

Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie. Walter Schott berät und vertritt bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Von 2006 bis 2024 führte er den Titel Fachanwalt für Familienrecht.

Das Familienrecht greift tief in Ihre persönlichen Lebensverhältnisse ein. Ich begleite Sie mit Fingerspitzengefühl – und mit der nötigen Entschlossenheit, wenn es darauf ankommt.

Von 2006 bis August 2024 habe ich die Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht geführt. Diese langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung setze ich heute konsequent für Ihre Interessen ein. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Meine Leistungen im Familienrecht

  • Scheidungsverfahren: von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss.
  • Eheverträge und Trennungsfolgen: rechtssichere Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten.
  • Unterhaltsrecht: Berechnung und Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
  • Vermögensauseinandersetzung: Zugewinnausgleich, Aufteilung von Immobilien und Schulden.
  • Sorge- und Umgangsrecht: einvernehmliche und kindgerechte Lösungen haben Vorrang.
  • Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft: auch diese die Verwandtschaft ersetzenden Bereiche gehören zum Familienrecht.

Außergerichtlich, wenn möglich

Mein Ziel ist es, belastende Gerichtsverfahren durch tragfähige Vereinbarungen zu vermeiden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent. Bei familiären Veränderungen wie Heirat oder Scheidung denke ich zudem die erbrechtliche Vorsorge mit.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn die gesetzlichen Regeln zu Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Unterhalt nicht zu Ihrer Lebensplanung passen – etwa bei Unternehmern, großen Einkommensunterschieden oder einer zweiten Ehe. Er muss notariell beurkundet werden.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Grundlage sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. In der Praxis dienen die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts als Maßstab; das Kindergeld wird anteilig angerechnet.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wird bei Scheidung verglichen, wie viel Vermögen jeder während der Ehe hinzugewonnen hat. Wer mehr erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Die Informationen auf dieser Website geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.