Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag wird rechtssicher formuliert, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. In vielen Fällen ersetzt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll den Erbschein – das spart den Erben Zeit und oft Kosten.
Wer seinen Nachlass nicht regelt, überlässt die Verteilung der gesetzlichen Erbfolge. Die passt häufig nicht zur Lebenswirklichkeit – etwa bei Eheleuten mit Eigenheim, Patchwork-Familien oder Vermögen im Ausland.
Testament oder Erbvertrag?
Ein Testament können Sie jederzeit allein ändern oder widerrufen. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Ein Erbvertrag bindet dagegen beide Vertragspartner: Die vertragsmäßigen Verfügungen können nicht einseitig aufgehoben werden. Er eignet sich daher, wenn Verlässlichkeit gewünscht ist – etwa bei Unternehmensnachfolge oder wenn ein Partner im Gegenzug Pflegeleistungen übernimmt. Mit einem Erbverzichtsvertrag kann zudem auf das gesetzliche Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichtet werden.
Vorteile der notariellen Form
- Fachkundige Beratung und eindeutige Formulierung – Auslegungsstreit wird vermieden.
- Der Notar prüft und dokumentiert die Testierfähigkeit.
- Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister – die Urkunde geht nicht verloren und wird im Erbfall sicher gefunden.
- Das eröffnete notarielle Testament genügt in vielen Fällen als Erbnachweis gegenüber Grundbuchamt und Banken; ein Erbschein ist dann häufig entbehrlich.
Vermögen im Ausland
Besitzen Sie Immobilien oder Konten im Ausland oder haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten Besonderheiten der Europäischen Erbrechtsverordnung. Ich berücksichtige grenzüberschreitende Bezüge bei der Gestaltung.
Häufige Fragen
Ist ein Testament notwendig, wenn ich verheiratet bin?
Häufig ja. Das Gesetz sieht keine automatische Alleinerbenstellung des Ehepartners vor. Ohne Testament entsteht meist eine Erbengemeinschaft mit den Kindern, was etwa die Verwaltung oder den Verkauf des Eigenheims erschweren kann.
Ab welchem Alter kann man ein Testament errichten?
Ab 16 Jahren kann ein Testament errichtet werden; Minderjährige können dies jedoch nur vor einem Notar tun. Ein eigenhändiges Testament setzt Volljährigkeit voraus.
Kann ich ein notarielles Testament später ändern?
Ja. Ein einseitiges Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Bindende Verfügungen in einem Erbvertrag oder wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament können dagegen nur eingeschränkt geändert werden.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.