Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erfasst. Betreuungsgerichte und Ärzte können dort im Ernstfall abfragen, ob eine Vollmacht existiert – so wird sie schnell gefunden.
Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder in die Lage kommen, nicht mehr selbst für sich sorgen zu können. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – selbst bei Verheirateten nicht automatisch den Ehepartner.
Damit Ihre Vollmacht gefunden wird
Eine Vollmacht nützt nur, wenn sie im Ernstfall bekannt ist. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind Millionen Vorsorgeurkunden registriert. Betreuungsgerichte fragen das Register vor der Bestellung eines Betreuers ab; seit 2023 können auch Ärzte in Notfällen Auskunft erhalten.
Registrierung durch den Notar
Ich nehme am elektronischen Rechtsverkehr mit dem Vorsorgeregister teil und übernehme die Registrierung auf Ihren Wunsch direkt nach der Beurkundung. Registriert werden die Angaben zur Vollmacht und zu den Bevollmächtigten – nicht der Inhalt der Urkunde.
Für die Registrierung erhebt die Bundesnotarkammer eine geringe Gebühr; weitere Notargebühren entstehen dafür nicht. Mehr dazu unter Kosten der Vorsorgevollmacht.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.