Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Ein erstes Beratungsgespräch kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe.
Offenheit schafft Vertrauen. Deshalb sprechen wir zu Beginn eines Mandats offen über die zu erwartenden Kosten.
Erstberatung
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, für eine weitergehende Beratung ohne Vereinbarung auf 250 Euro. Wird anschließend ein Auftrag erteilt, wird die Beratungsgebühr in der Regel angerechnet.
Gesetzliche Gebühren und Vereinbarung
Für die außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung, etwa ein Stundenhonorar, geschlossen werden.
Unterstützung bei geringem Einkommen
- Beratungshilfe: Mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts zahlen Sie für die außergerichtliche Beratung lediglich eine geringe Eigenbeteiligung.
- Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Für gerichtliche Verfahren übernimmt der Staat bei Bedürftigkeit die eigenen Kosten ganz oder in Raten.
Rechtsschutzversicherung
Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Im Familien- und Erbrecht ist häufig nur eine Erstberatung versichert – wir klären das vorab.
Notarkosten
Für die notarielle Tätigkeit gelten ausschließlich die gesetzlichen Gebühren nach dem GNotKG; Vereinbarungen sind dort unzulässig. Siehe Notariat.
Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.