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Kaiserstraße 20 · 68623 Lampertheim In dringenden Fällen Termine nach Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr 06206 2550 info@kanzlei-schott.com
Kurz erklärt

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können – in Vermögens- wie in persönlichen Angelegenheiten. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen. So lässt sich eine gerichtliche Betreuung meist vermeiden.

Eine Vorsorgevollmacht ist mehr als ein Rechtsdokument: Sie ist ein Akt der Fürsorge für Sie selbst und Ihre Angehörigen. Wer rechtzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass seine Wünsche respektiert werden – auch wenn er selbst nicht mehr handeln kann.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Vermögensangelegenheiten: die Befugnis, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich zu regeln – Renten- und Versorgungsleistungen, Steuern, Bank-, Post- und Behördenangelegenheiten, die Vermögensverwaltung und etwa den Abschluss eines Heimvertrags.

Persönliche Angelegenheiten: insbesondere die Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, die Bestimmung des Aufenthalts sowie – mit gerichtlicher Genehmigung – Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Der Bevollmächtigte darf Krankenunterlagen einsehen und Auskünfte der Ärzte einholen.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen. Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation zutrifft.

Warum zum Notar?

  • Fachkundige Beratung und passgenaue Formulierung.
  • Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit – das beugt späteren Zweifeln vor.
  • Eine notarielle Vollmacht ermöglicht auch Grundstücksgeschäfte und wird von Banken in der Regel anerkannt.
  • Auf Wunsch registriere ich die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Gilt nicht automatisch der Ehepartner?

Nur sehr eingeschränkt: Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten (Notvertretungsrecht). Für Vermögensangelegenheiten und dauerhafte Situationen ersetzt dies keine Vorsorgevollmacht.

Zu den Kosten informiert die Seite Kosten der Vorsorgevollmacht.

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Vertrauliches Gespräch in der Kanzlei in Lampertheim – in dringenden Fällen nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr.

Die Informationen auf dieser Website geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.