# Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott – Rechtsanwalt und Notar in Lampertheim > Rechtsanwalt und Notar Walter Schott in Lampertheim (Kreis Bergstraße, Metropolregion Rhein-Neckar): Notariat mit Immobilienkauf, Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht sowie anwaltliche Beratung und Vertretung im Familienrecht und Erbrecht. Wichtige Fakten: - Walter Schott ist Rechtsanwalt (zugelassen seit 1988) und Notar mit Amtssitz in Lampertheim (bestellt am 17.12.2001, Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main). - Anwaltsnotar: Als Notar ist er unparteiisch für alle Beteiligten tätig, als Rechtsanwalt vertritt er einseitig die Interessen seiner Mandanten. Beide Tätigkeiten werden strikt getrennt. - Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, internationales Privatrecht mit Bezug zum Erbfall. - Notarielle Tätigkeit: Immobilienkaufverträge, Bauträgerverträge, Grundschulden, Schenkungen und Übertragungen, Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Eheverträge, Beglaubigungen. - Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht. - In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. ## Kontakt - Adresse: Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim - Telefon: +49 6206 2550 - E-Mail: info@kanzlei-schott.com - Einzugsgebiet: Lampertheim, Bürstadt, Biblis, Viernheim, Lorsch, Worms, Mannheim, Ludwigshafen am Rhein, Weinheim, Hemsbach, Frankenthal ## Seiten - [Anfahrt zur Kanzlei](https://kanzlei-schott.owacht.de/anfahrt): Anfahrt zur Kanzlei Schott, Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim: Fahrzeiten aus Mannheim, Worms, Bürstadt, Viernheim und Weinheim, Parken im Parkhaus Domgasse. - [Impressum](https://kanzlei-schott.owacht.de/impressum): Impressum der Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott, Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim: Kammern, Aufsicht, Berufsrecht und Berufshaftpflicht. - [Datenschutzerklärung](https://kanzlei-schott.owacht.de/datenschutz): Datenschutzerklärung der Kanzlei Walter Schott, Lampertheim: Hosting, Logfiles, Kontaktformular, Google Maps nur nach Einwilligung, Ihre Rechte nach DSGVO. - [Sitemap](https://kanzlei-schott.owacht.de/sitemap): Übersicht aller Seiten der Website von Rechtsanwalt und Notar Walter Schott in Lampertheim: Notariat, Rechtsanwalt, Wissen und FAQ, Kontakt und Rechtliches. - [Rechtsanwalt und Notar in Lampertheim](https://kanzlei-schott.owacht.de/): Rechtsanwalt und Notar Walter Schott in Lampertheim: Immobilienkauf, Testament, Vorsorgevollmacht, Scheidung, Erbrecht. Für Mannheim, Worms und Bergstraße. - [Notar in Lampertheim](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat): Notar Walter Schott, Amtssitz Lampertheim: Grundstückskauf, Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Ehevertrag, Beglaubigung. Neutral und verschwiegen. - [Immobilienkauf beim Notar](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/immobilienkauf): Hauskauf oder Wohnungskauf beim Notar in Lampertheim: Ablauf in 5 Schritten, Auflassungsvormerkung, Fälligkeit des Kaufpreises, Notarkosten. Jetzt informieren. - [Bauträgervertrag](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/bautraegervertrag): Neubau vom Bauträger kaufen: Zahlungsplan nach MaBV in höchstens sieben Raten, Baubeschreibung, Freistellungserklärung und Bürgschaft verständlich erklärt. - [Grundschuld und Hypothek](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/grundschuld-hypothek): Grundschuld für die Baufinanzierung: Zweckerklärung, Grundschuldzinsen, Zwangsvollstreckungsunterwerfung, Löschung oder stehen lassen? Notar Schott erklärt es. - [Schenkung und Übertragung zu Lebzeiten](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/schenkung-uebertragung): Immobilie an Kinder übertragen: vorweggenommene Erbfolge mit Wohnrecht, Nießbrauch und Rückforderungsrecht, Freibeträge nutzen. Notar in Lampertheim. - [Testament und Erbvertrag](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/testament-erbvertrag): Notarielles Testament oder Erbvertrag: rechtssicher formuliert, amtlich verwahrt, ersetzt oft den Erbschein. Auch Berliner Testament und Vermögen im Ausland. - [Rechte und Pflichten des Erben](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/rechte-und-pflichten-des-erben): Erbfall – was nun? Erbschaft annehmen oder binnen sechs Wochen ausschlagen, Erbschein beantragen, Haftung für Nachlassschulden begrenzen. Erste Schritte. - [Erbengemeinschaft und Nachlass](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/erbengemeinschaft-nachlass): Erbengemeinschaft auflösen: gemeinsame Verwaltung, Mehrheit oder Einstimmigkeit, Erbteil verkaufen, Auseinandersetzungsvertrag beim Notar, Nachlassverwaltung. - [Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/vorsorgevollmacht-patientenverfuegung): Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar in Lampertheim: Betreuung vermeiden, Bank und Grundbuch absichern, Registrierung im Vorsorgeregister. - [Zentrales Vorsorgeregister](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/vorsorgeregister): Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren: Betreuungsgerichte und Ärzte finden sie im Notfall. Der Notar übernimmt die Registrierung. - [Kosten der Vorsorgevollmacht](https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/kosten-vorsorgevollmacht): Kosten der notariellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Gebühren nach GNotKG, Abhängigkeit vom Vermögen, Auslagen und Gebühr des Vorsorgeregisters. - [Rechtsanwalt in Lampertheim](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt): Rechtsanwalt Walter Schott in Lampertheim seit 1988: Scheidung, Unterhalt, Pflichtteil, Erbstreit, Arbeitsrecht. Erstberatung vereinbaren: 06206 2550. - [Familienrecht in Lampertheim](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/familienrecht): Anwalt für Familienrecht in Lampertheim: Trennung, Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Sorge- und Umgangsrecht. Tel. 06206 2550. - [Scheidungsverfahren](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/scheidung): Scheidung in Lampertheim mit Rechtsanwalt Schott: Trennungsjahr, einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt, Versorgungsausgleich, Ablauf in 5 Schritten. - [Scheidungskosten – kostenfreier Kostenvoranschlag](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/scheidungskosten): Was kostet die Scheidung? Verfahrenswert, Gerichts- und Anwaltskosten, Verfahrenskostenhilfe. Jetzt kostenfreien, unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern. - [Erbrecht und Testament – anwaltliche Beratung](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/erbrecht-testament): Anwalt für Erbrecht in Lampertheim: Pflichtteil durchsetzen oder abwehren, Erbengemeinschaft, Testamentsanfechtung, Erbstreit. Erstberatung: 06206 2550. - [Anwaltskosten](https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/anwaltskosten): Was kostet ein Anwalt? Erstberatung für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. USt., Gebühren nach RVG, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe, Rechtsschutz. - [Die Kanzlei](https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei): Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott, Kaiserstraße 20, Lampertheim: Rechtsanwalt seit 1988, Notar seit 2001. Persönliche Beratung in der Region Rhein-Neckar. - [Walter Schott – Rechtsanwalt und Notar](https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/walter-schott): Walter Schott: Rechtsanwalt seit 1988, Notar in Lampertheim seit 2001, Mitglied im DAV und in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht. - [Anwaltsnotar und Zugang zum Anwaltsnotariat](https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/anwaltsnotar): Anwaltsnotar erklärt: Rechtsanwalt und Notar in einer Person, strikte Trennung beider Tätigkeiten, Voraussetzungen der Bestellung in Hessen. - [Qualifikationen und Fortbildungen](https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/qualifikationen): Fortbildungszertifikate und Qualifikationen von Rechtsanwalt und Notar Walter Schott: Familienrecht, Unterhaltsrecht, FamFG, BGH-Rechtsprechung, Notariat. - [Rechtswissen und aktuelle Rechtsprechung](https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen): Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Erbrecht, Familienrecht, Immobilien und Vorsorge – verständlich erklärt von Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Lampertheim. - [Häufige Fragen an Rechtsanwalt und Notar](https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/faq): Häufige Fragen an Notar und Rechtsanwalt: Immobilienkauf, Grundschuld, Testament, Pflichtteil, Vorsorgevollmacht, Scheidung, Kosten – kurz beantwortet. - [Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht](https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-erbrecht): Neue BGH-Urteile zum Erbrecht 2025/2026: Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Scheidung und Erbrecht, Testament mit Auslandsbezug – mit Praxistipps. - [Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht](https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-familienrecht): Neue BGH-Beschlüsse zum Familienrecht 2026: Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang, Wechselmodell, Betreuungsunterhalt, Scheidung und Erbrecht. - [Aktuelle Rechtsprechung: Immobilien, Notariat und Vorsorge](https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-immobilien-notariat): Aktuelle Urteile zu Immobilienkauf, Maklerprovision, Vorkaufsrecht, Übertragung gegen Leibrente und transmortaler Vollmacht – mit Praxistipps vom Notar. - [Kontakt](https://kanzlei-schott.owacht.de/kontakt): Kontakt zur Kanzlei Walter Schott in Lampertheim: Telefon 06206 2550, E-Mail, Kontaktformular. In dringenden Fällen Termine nach Vereinbarung auch am Wochenende. --- ## Anfahrt zur Kanzlei Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/anfahrt Kurz erklärtDie Kanzlei liegt in der Kaiserstraße 20 im Zentrum von Lampertheim (Kreis Bergstraße, Südhessen). Aus Mannheim-Sandhofen sind es etwa 9 Minuten, aus Worms und Frankenthal etwa 15 Minuten mit dem Auto. Parkmöglichkeit: Parkhaus Domgasse. Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim Telefon 06206 2550 · Telefax 06206 56850 ### Fahrzeiten mit dem Auto (ca.) Von | Fahrzeit | Bürstadt | ca. 8 Minuten | Mannheim-Sandhofen | ca. 9 Minuten | Worms | ca. 15 Minuten | Frankenthal | ca. 15 Minuten | Mannheim-Innenstadt | ca. 20 Minuten | Weinheim | ca. 20 Minuten | Alle Angaben sind geschätzte Fahrzeiten auf Grundlage eines handelsüblichen Routenplaners. ### Parken Unser Tipp: Nutzen Sie das Parkhaus Domgasse in unmittelbarer Nähe. ### Lampertheim Lampertheim ist eine Stadt mit rund 32.000 Einwohnern im Kreis Bergstraße und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar. Sie ist eine der südlichsten Städte Hessens und grenzt an Bürstadt, Lorsch, Viernheim und Mannheim. Zu Lampertheim gehören die Stadtteile Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten. Als Notar bin ich im Amtsgerichtsbezirk Lampertheim tätig – Mandanten kommen aber aus der gesamten Region. ### Häufige Fragen Frage: Wo kann ich parken? Antwort: Am besten im Parkhaus Domgasse in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Frage: Ist eine Beurkundung auch außerhalb der Kanzlei möglich? Antwort: In begründeten Fällen, etwa bei Krankheit, kann der Notar auch außerhalb der Geschäftsstelle beurkunden. Sprechen Sie uns an. --- ## Impressum Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/impressum ### Angaben gemäß § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV Anwalts- und Notarkanzlei Schott Walter Schott, Rechtsanwalt und Notar Kaiserstraße 20 68623 Lampertheim Postanschrift: Postfach 1275, 68602 Lampertheim Kontakt: Telefon: 06206 2550 Mobil: 0162 6465242 Telefax: 06206 56850 E-Mail: info@kanzlei-schott.com Termine: In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 111 424 132 Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Walter Schott, Anschrift wie oben ### Berufsbezeichnungen und Zulassung Rechtsanwalt: Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, www.rak-ffm.de Notar: Walter Schott ist Notar mit Amtssitz in Lampertheim (Anwaltsnotar), bestellt in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Kammer: Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, www.notarkammer-ffm.de Aufsichtsbehörde für das Notariat: Der Präsident des Landgerichts Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt ### Berufsrechtliche Regelungen Rechtsanwalt: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Einsehbar bei der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de Notar: Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Richtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main, Notaraktenspeicherungsverordnung bzw. Dienstordnung für Notarinnen und Notare. Einsehbar bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de ### Berufshaftpflichtversicherung [VERSICHERER, ANSCHRIFT] Räumlicher Geltungsbereich: [GELTUNGSBEREICH, z. B. Deutschland / EU] ### Verbraucherstreitbeilegung Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Für Streitigkeiten aus dem Anwaltsvertrag besteht die Möglichkeit der Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org. ### Urheberrecht Die durch die Kanzlei erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung. ### Technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter www.mannheims-web.deWebdesign | Hosting | SEO www.kurpfalz-webdesign.deWebdesign, SEO, GEO – Kurpfalz-Webdesign Webdesign Imhof (Mannheims-Webdesign), Hans-Sachs-Ring 215, 68199 Mannheim · Telefon 0621 981 894-10 Empfehlung | Dienstefinder KI gefunden – optimiert --- ## Datenschutzerklärung Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/datenschutz Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns – auch aufgrund unserer beruflichen Verschwiegenheitspflicht – ein besonderes Anliegen. Nachfolgend informieren wir Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). ### 1. Verantwortlicher Walter Schott, Rechtsanwalt und Notar Kaiserstraße 20, 68623 Lampertheim Telefon 06206 2550 · E-Mail info@kanzlei-schott.com [DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: falls bestellt, Name und Kontakt ergänzen – sonst diesen Absatz entfernen] ### 2. Verarbeitung im Rahmen von Mandat und Amt Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung eines Mandats bzw. einer notariellen Amtstätigkeit erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO, für Notare in Verbindung mit der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz). Berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten – etwa für Handakten und notarielle Urkunden – werden eingehalten. Alle Daten unterliegen der anwaltlichen bzw. notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 18 BNotO). ### 3. Hosting Diese Website wird bei Webdesign Imhof (Mannheims-Webdesign), Hans-Sachs-Ring 215, 68199 Mannheim, gehostet. Mit dem Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Server stehen in [SERVERSTANDORT, z. B. Deutschland]. ### 4. Server-Logfiles Bei jedem Aufruf der Website werden automatisch Browsertyp und -version, Betriebssystem, Referrer-URL, IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffs erfasst. Die Verarbeitung dient der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Logfiles werden nach spätestens 7 Tagen gelöscht. ### 5. Cookies Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere ein Sitzungs-Cookie des Content-Management-Systems Joomla. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Analyse- oder Marketing-Cookies werden nicht eingesetzt. Ihre Entscheidung zum Laden der Karte wird nicht in einem Cookie gespeichert. ### 6. Kontaktaufnahme und Kontaktformular Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nachricht), um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei mandatsbezogenen Anfragen, sonst lit. f). Formularanfragen werden per E-Mail an die Kanzlei übermittelt und nicht dauerhaft in der Website-Datenbank gespeichert. Bitte übermitteln Sie über das Formular und unverschlüsselte E-Mails keine besonders vertraulichen Unterlagen; sprechen Sie uns für einen sicheren Übermittlungsweg an. ### 7. Suche auf der Website Die Suchfunktion wird lokal auf unserem Server ausgeführt. Suchbegriffe werden nicht an Dritte übermittelt. ### 8. Schriftarten Diese Website lädt keine Schriftarten von externen Servern. Es findet keine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Schriftdiensten statt. ### 9. Google Maps (nur nach Einwilligung) Auf der Kontakt- und Anfahrtsseite können Sie eine Karte von Google Maps laden. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Karte wird erst geladen, wenn Sie auf „Karte laden“ klicken. Erst dann werden Daten wie Ihre IP-Adresse an Google übertragen, gegebenenfalls auch in die USA. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Google ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Weitere Informationen: policies.google.com/privacy. ### 10. Links zu sozialen Netzwerken Auf unserer Website verweisen wir per einfachem Link auf unseren Auftritt bei Facebook. Es werden keine Social-Media-Plugins eingesetzt; Daten werden erst übertragen, wenn Sie dem Link folgen. ### 11. SSL-/TLS-Verschlüsselung Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie erkennen sie am „https://“ und am Schloss-Symbol in der Adresszeile. ### 12. 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Stand Stand dieser Datenschutzerklärung: Oktober 2026. --- ## Sitemap Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/sitemap Alle Seiten der Website auf einen Blick. {ks-sitemap} --- ## Rechtsanwalt und Notar in Lampertheim Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/ Willkommen in der Kanzlei Schott ### Ihr Ansprechpartner für Recht und Vorsorge in der Metropolregion Rhein-Neckar Ob Hauskauf, Testament, Vorsorgevollmacht, Trennung oder Erbstreit: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, erkläre verständlich und finde mit Ihnen eine tragfähige Lösung. Die Kanzlei liegt zentral in der Kaiserstraße in Lampertheim – gut erreichbar aus Mannheim, Worms, Viernheim, Bürstadt und Biblis. Gerade für die Generation 60+ ist rechtzeitige Vorsorge wichtig: Wer hört Ihnen noch zu, wenn es um Übertragung zu Lebzeiten, Testament oder Patientenverfügung geht? In meiner Kanzlei bekommen Sie Beratung und Betreuung aus einer Hand. --- ## Notar in Lampertheim Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat Kurz erklärtWalter Schott ist seit 2001 Notar mit Amtssitz in Lampertheim. Als Notar berät und beurkundet er unparteiisch für alle Beteiligten – vom Grundstückskauf über Testament und Erbvertrag bis zur Vorsorgevollmacht. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Als Notar verstehe ich mich nicht als bloßen Formverwalter, sondern als unabhängigen und unparteiischen Berater aller Beteiligten. Seit meiner Bestellung im Jahr 2001 begleite ich Sie in Lampertheim mit Neutralität, Sorgfalt und Verschwiegenheit. ### Neutral, verschwiegen, verlässlich Das Notaramt ist ein öffentliches Amt. Als Notar vertrete ich keine einzelne Partei, sondern sorge dafür, dass Verträge fair, rechtssicher und für alle Seiten tragfähig sind. Ich und meine Mitarbeiter unterliegen einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Wo Interessenkonflikte drohen, lehne ich eine Tätigkeit ab. ### Meine notariellen Leistungen Die Hauptaufgabe des Notars ist die vorsorgende Rechtspflege: Streit soll gar nicht erst entstehen. - Immobilien: Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Auflassungen und Grundschulden – auch mit Auslandsbezug. - Übertragung zu Lebzeiten: Schenkungen und Überlassungsverträge mit Wohnrecht oder Nießbrauch. - Erbrecht und Nachlass: Testamente, Erbverträge und Erbverzichtsverträge, auf Wunsch unter Berücksichtigung von Vermögen im Ausland. - Vorsorge: Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen mit Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. - Familienrechtliche Verträge: Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Aufhebungsverträge. - Beglaubigungen: Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. ### Transparente, gesetzliche Gebühren Notare sind an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt; Gebührenvereinbarungen, Rabatte oder Teilungen sind unzulässig. Das sichert die Unabhängigkeit des Notars und gibt Ihnen Planungssicherheit. ### Amtsbereich und Aufsicht Ich bin Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Amtssitz in Lampertheim und Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts Darmstadt. Ich bin als Anwaltsnotar tätig – mehr dazu unter Anwaltsnotar. Die Geschäftsstelle in der Kaiserstraße 20 ist während der üblichen Geschäftszeiten für Sie da. In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. ### Häufige Fragen Frage: Was kostet ein Notar? Antwort: Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert. Vereinbarungen oder Rabatte sind unzulässig. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab. Frage: Was bringe ich zum Notartermin mit? Antwort: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Immobiliengeschäften zusätzlich Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Je nach Anliegen außerdem Grundbuchauszug, Darlehensunterlagen, frühere Testamente oder Eheverträge. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Immobilienkauf beim Notar Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/immobilienkauf Kurz erklärtEin Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar entwirft einen ausgewogenen Vertrag, sorgt mit der Auflassungsvormerkung für die Sicherheit des Käufers und veranlasst die Eigentumsumschreibung erst, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen das wirtschaftlich bedeutendste Geschäft ihres Lebens. Damit Käufer und Verkäufer sachkundig beraten werden und keine Seite ein unkalkulierbares Risiko trägt, schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Notars zwingend vor. Der Käufer darf den Kaufpreis nicht zahlen, ohne das Eigentum sicher zu erhalten – und der Verkäufer darf sein Eigentum nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu bekommen. Ich bespreche mit Ihnen Ihre Ziele, erläutere die Gestaltungsmöglichkeiten und erstelle einen ausgewogenen Vertragsentwurf. ### Welche Immobilien betrifft das? Kaufverträge betreffen Bauplätze, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Besonderheiten gelten beim Bauträgervertrag, bei dem das Gebäude erst noch errichtet wird. ### Finanzierung rechtzeitig klären Die Finanzierung sollte möglichst vor der Beurkundung feststehen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank ab, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann – die Fälligkeit des Kaufpreises wird darauf abgestimmt. Die zur Absicherung nötige Grundschuld kann direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden. ### Ablauf in fünf Schritten - Vorgespräch und EntwurfZiele klären, Grundbuch einsehen, Vertragsentwurf an alle Beteiligten. - BeurkundungDer Vertrag wird verlesen, erläutert und unterzeichnet. - Vormerkung und GenehmigungenEintragung der Auflassungsvormerkung, Einholung der nötigen Erklärungen. - KaufpreiszahlungDer Notar teilt die Fälligkeit mit, sobald alle Voraussetzungen vorliegen. - EigentumsumschreibungNach Zahlungseingang wird der Käufer als Eigentümer eingetragen. ### Wann ist der Kaufpreis fällig? In der Regel erst, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer lastenfreies Eigentum erhält. Typische Voraussetzungen sind: - alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor (z. B. Verwalterzustimmung), - die Auflassungsvormerkung für den Käufer ist im Grundbuch eingetragen – das Grundbuch ist damit für ihn „reserviert“, - die Löschung von Belastungen des Verkäufers ist gesichert, - die Gemeinde hat auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht verzichtet oder es nicht ausgeübt. Ist das Grundstück noch belastet und finanziert der Käufer, erfolgt die Abwicklung zur Vermeidung von Risiken über einen Treuhänder – in der Regel den Notar. ### Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten Ab diesem Zeitpunkt gehört das Grundstück wirtschaftlich dem Käufer: Ihm stehen etwa Mieteinnahmen zu, er trägt aber auch Grundsteuer und Gebühren. Meist erfolgt der Übergang mit der Kaufpreiszahlung. Soll der Käufer früher übernehmen, etwa für Renovierungen, schlage ich Regelungen vor, die auch den Verkäufer absichern. ### Häufige Fragen Frage: Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden? Antwort: Ja. Verträge, mit denen sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedürfen nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Ohne Beurkundung ist der Vertrag unwirksam. Frage: Was ist eine Auflassungsvormerkung? Antwort: Die Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung) wird für den Käufer ins Grundbuch eingetragen. Sie schützt ihn davor, dass der Verkäufer das Grundstück anderweitig verkauft oder belastet, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Frage: Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf? Antwort: Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und des Grundbuchvollzugs; Kosten für die Löschung von Belastungen des Verkäufers trägt in der Regel der Verkäufer. Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und dem Kaufpreis. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Bauträgervertrag Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/bautraegervertrag Kurz erklärtBeim Bauträgervertrag kauft man ein Grundstück zusammen mit einem noch zu errichtenden Gebäude. Den Kaufpreis zahlt man nur in Raten nach Baufortschritt – höchstens sieben Raten aus den Stufen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, ein Grundstück zu übertragen und darauf schlüsselfertig ein Gebäude zu errichten. Weil das Objekt beim Vertragsschluss meist noch nicht besichtigt werden kann, gelten besondere Schutzregeln. ### Baubeschreibung und Pläne Neben den rechtlichen Regelungen sind die technischen Unterlagen entscheidend: die Baubeschreibung und die Baupläne. Sie werden dem Vertrag beigefügt oder sind bereits in einer gesonderten Urkunde niedergelegt. Bitte sehen Sie diese Unterlagen vor der Beurkundung sorgfältig durch. ### Zahlung nur nach Baufortschritt Zum Schutz der Käufer schreibt die Makler- und Bauträgerverordnung vor, dass der Kaufpreis nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt und nach Vorliegen weiterer Sicherungen gezahlt werden darf. Der Bauträger darf die Raten aus folgenden Prozentsätzen zusammensetzen und höchstens sieben Teilbeträge anfordern: Bauabschnitt | Anteil | Nach Beginn der Erdarbeiten | 30,0 % | Nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten | 28,0 % | Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen | 5,6 % | Rohinstallation der Heizungsanlagen | 2,1 % | Rohinstallation der Sanitäranlagen | 2,1 % | Rohinstallation der Elektroanlagen | 2,1 % | Fensterbau einschließlich Verglasung | 7,0 % | Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten | 4,2 % | Estrich | 2,1 % | Fliesenarbeiten im Sanitärbereich | 2,8 % | Nach Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe | 8,4 % | Fassadenarbeiten | 2,1 % | Nach vollständiger Fertigstellung | 3,5 % | Fallen einzelne Leistungen nicht an, wird ihr Anteil auf die übrigen Raten verteilt. Mehrere Gewerke dürfen zu einer Rate zusammengefasst werden; die Rate wird dann erst fällig, wenn alle darin enthaltenen Leistungen erbracht sind. Weniger als sieben Raten sind zugunsten des Käufers jederzeit zulässig, mehr nicht. ### Freistellungserklärung und Bürgschaft Ist das Grundstück des Bauträgers noch mit Grundpfandrechten belastet, ist die Freistellungserklärung der finanzierenden Bank eine wesentliche Zahlungsvoraussetzung. Ist die Vormerkung noch nicht eingetragen, kann der Bauträger stattdessen eine Bürgschaft nach § 7 MaBV stellen – etwa wenn sich das Anlegen der Wohnungsgrundbücher verzögert, der Bau aber bereits begonnen hat. ### Weitere wichtige Regelungen - Bis wann muss der Bau fertiggestellt sein? - Welche Rechte haben Sie bei Baumängeln nach der Fertigstellung? Hintergründe und Einzelheiten dieser Regelungen erläutere ich Ihnen bei der Beurkundung. ### Häufige Fragen Frage: In wie vielen Raten zahle ich beim Bauträger? Antwort: In höchstens sieben Raten, die nur nach tatsächlichem Baufortschritt fällig werden. Die Prozentsätze ergeben sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung. Frage: Was ist eine Freistellungserklärung? Antwort: Die Erklärung der Bank des Bauträgers, dass Ihr Objekt von deren Grundpfandrechten freigestellt wird. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Sie Raten zahlen müssen. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Grundschuld und Hypothek Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/grundschuld-hypothek Kurz erklärtBanken sichern Immobiliendarlehen meist mit einer Grundschuld im Grundbuch ab. Die Bestellung muss notariell beurkundet werden. Welche Schulden gesichert sind, regelt die gesonderte Zweckerklärung; was Sie tatsächlich zurückzahlen, ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. Selten kann ein Kaufpreis vollständig aus eigenem Vermögen bezahlt werden. Für das Darlehen verlangt die Bank eine Sicherheit – in der Regel ein Grundpfandrecht am Grundstück. ### Grundschuld und Hypothek Grundschuld und Hypothek werden ins Grundbuch eingetragen und geben der Bank das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. In der Praxis hat sich die Grundschuld weitgehend durchgesetzt. Ihr Vorteil: Sie kann nach Rückzahlung erneut als Sicherheit für ein neues Darlehen genutzt werden. Eine Löschung kostet Geld – und eine spätere Neueintragung erneut. ### Notarielle Form Die Erklärung, mit der Sie der Eintragung der Grundschuld zustimmen, bedarf der notariellen Form. Meist liegen Formulare der Bank zugrunde; ich erläutere Ihnen den Inhalt dieser oft komplizierten Texte. ### Die Zweckerklärung Welche Schulden die Grundschuld absichert, ergibt sich nicht aus der Grundschuld selbst, sondern aus der Zweckerklärung. Sie kann nur ein bestimmtes Darlehen oder sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Bank erfassen – ein wichtiger Unterschied, besonders wenn Sie Ihr Grundstück für fremde Schulden zur Verfügung stellen. ### Warum ist der Grundschuldzins so hoch? Der im Grundschuldformular genannte Zinssatz ist meist deutlich höher als der Darlehenszins. Er bezeichnet nur die Obergrenze der Absicherung. Was Sie tatsächlich zahlen, regelt allein der Darlehensvertrag. ### Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung Grundschuldurkunden enthalten in der Regel eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück und das persönliche Vermögen. Die Bank kann bei Zahlungsverzug dann ohne vorheriges Klageverfahren vollstrecken. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen bei der Beurkundung. ### Nach der Rückzahlung Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, muss die Bank der Löschung zustimmen und eine Löschungsbewilligung erteilen – oder Sie lassen die Grundschuld für eine spätere Finanzierung stehen. ### Häufige Fragen Frage: Muss die Grundschuld nach Rückzahlung gelöscht werden? Antwort: Nein. Sie kann stehen bleiben und später für ein neues Darlehen genutzt werden. Für eine Löschung benötigen Sie die Löschungsbewilligung der Bank. Frage: Warum ist der Grundschuldzins so hoch? Antwort: Er bestimmt nur die Obergrenze der Absicherung. Was Sie tatsächlich zahlen, regelt allein Ihr Darlehensvertrag. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Schenkung und Übertragung zu Lebzeiten Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/schenkung-uebertragung Kurz erklärtWer Grundbesitz schon zu Lebzeiten an Ehegatten oder Kinder überträgt, spricht von vorweggenommener Erbfolge. Wohnrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsklauseln sichern den Übergeber ab; steuerliche Freibeträge lassen sich durch zeitliche Verteilung mehrfach nutzen. Häufig soll Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übergehen. Neben der Unternehmensnachfolge hat dabei die Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten und Kinder große Bedeutung. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. ### Lebzeitige Übertragung oder Testament? Die Vor- und Nachteile sind sorgfältig abzuwägen. Gegen eine Übertragung zu Lebzeiten spricht zunächst, dass der Übergeber den Gegenstand aus der Hand gibt. Eine Rückforderung ist gesetzlich nur eingeschränkt möglich, kann aber im Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden (Rückübertragungsklauseln). Für eine Übertragung zu Lebzeiten sprechen dagegen: - Kinder können leichter einen eigenen Hausstand oder eine berufliche Existenz gründen. - Die Versorgung des Übergebers kann im Vertrag sichergestellt werden. - Pflichtteilsergänzungsansprüche Dritter können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch Zeitablauf verringern. - Streit unter den Kindern lässt sich vermeiden, wenn alle mitwirken und Ausgleich oder Verzichte abschließend geregelt werden. - Schenkung- und erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung mehrfach genutzt werden. ### Gestaltungsmöglichkeiten So vielfältig die Motive sind, so vielfältig sind die Gestaltungen: Abstandszahlungen an den Übergeber, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Pflegeverpflichtungen und vieles mehr. Die steuerlichen Auswirkungen sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden. Ich erarbeite mit Ihnen einen Vertrag, der Ihren Bedürfnissen entspricht, und erläutere Ihnen die Auswirkungen im Einzelnen. ### Häufige Fragen Frage: Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch? Antwort: Mit einem Wohnrecht darf der Berechtigte die Wohnung selbst nutzen. Ein Nießbrauch erlaubt darüber hinaus, das Objekt zu vermieten und die Erträge zu behalten. Frage: Muss die Schenkung einer Immobilie notariell beurkundet werden? Antwort: Ja. Verträge über die Übertragung von Grundstücken bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Testament und Erbvertrag Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/testament-erbvertrag Kurz erklärtEin notarielles Testament oder ein Erbvertrag wird rechtssicher formuliert, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. In vielen Fällen ersetzt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll den Erbschein – das spart den Erben Zeit und oft Kosten. Wer seinen Nachlass nicht regelt, überlässt die Verteilung der gesetzlichen Erbfolge. Die passt häufig nicht zur Lebenswirklichkeit – etwa bei Eheleuten mit Eigenheim, Patchwork-Familien oder Vermögen im Ausland. ### Testament oder Erbvertrag? Ein Testament können Sie jederzeit allein ändern oder widerrufen. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Ein Erbvertrag bindet dagegen beide Vertragspartner: Die vertragsmäßigen Verfügungen können nicht einseitig aufgehoben werden. Er eignet sich daher, wenn Verlässlichkeit gewünscht ist – etwa bei Unternehmensnachfolge oder wenn ein Partner im Gegenzug Pflegeleistungen übernimmt. Mit einem Erbverzichtsvertrag kann zudem auf das gesetzliche Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichtet werden. ### Vorteile der notariellen Form - Fachkundige Beratung und eindeutige Formulierung – Auslegungsstreit wird vermieden. - Der Notar prüft und dokumentiert die Testierfähigkeit. - Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister – die Urkunde geht nicht verloren und wird im Erbfall sicher gefunden. - Das eröffnete notarielle Testament genügt in vielen Fällen als Erbnachweis gegenüber Grundbuchamt und Banken; ein Erbschein ist dann häufig entbehrlich. ### Vermögen im Ausland Besitzen Sie Immobilien oder Konten im Ausland oder haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten Besonderheiten der Europäischen Erbrechtsverordnung. Ich berücksichtige grenzüberschreitende Bezüge bei der Gestaltung. ### Häufige Fragen Frage: Ist ein Testament notwendig, wenn ich verheiratet bin? Antwort: Häufig ja. Das Gesetz sieht keine automatische Alleinerbenstellung des Ehepartners vor. Ohne Testament entsteht meist eine Erbengemeinschaft mit den Kindern, was etwa die Verwaltung oder den Verkauf des Eigenheims erschweren kann. Frage: Ab welchem Alter kann man ein Testament errichten? Antwort: Ab 16 Jahren kann ein Testament errichtet werden; Minderjährige können dies jedoch nur vor einem Notar tun. Ein eigenhändiges Testament setzt Volljährigkeit voraus. Frage: Kann ich ein notarielles Testament später ändern? Antwort: Ja. Ein einseitiges Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Bindende Verfügungen in einem Erbvertrag oder wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament können dagegen nur eingeschränkt geändert werden. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Rechte und Pflichten des Erben Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/rechte-und-pflichten-des-erben Kurz erklärtMit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen samt Schulden auf die Erben über. Wer nicht erben möchte, kann die Erbschaft in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Als Erbnachweis dienen ein Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über – mit allen Rechten, aber auch mit allen Verbindlichkeiten. ### Annehmen oder ausschlagen? Die Erbschaft fällt Ihnen automatisch an. Ist der Nachlass überschuldet oder möchten Sie aus anderen Gründen nicht erben, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung; sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten. Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form, etwa beim Notar. ### Der Erbnachweis Banken und Grundbuchamt verlangen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung. Das ist entweder ein Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag erteilt – den Antrag mit eidesstattlicher Versicherung kann der Notar beurkunden – oder ein eröffnetes notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag. ### Haftung für Nachlassschulden Erben haften grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers. Diese Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. ### Erste Schritte im Erbfall - Sterbeurkunde beschaffen und vorhandene Testamente beim Nachlassgericht abliefern. - Fristen für eine mögliche Ausschlagung im Blick behalten. - Überblick über Vermögen und Schulden verschaffen, laufende Verträge prüfen. - Erbnachweis beantragen und bei Immobilien das Grundbuch berichtigen lassen. Bei Streit unter Erben oder Pflichtteilsansprüchen berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt im Erbrecht – sofern ich nicht zuvor in derselben Angelegenheit als Notar tätig war. ### Häufige Fragen Frage: Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen? Antwort: Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Frage: Brauche ich immer einen Erbschein? Antwort: Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das häufig als Erbnachweis – etwa gegenüber dem Grundbuchamt. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Erbengemeinschaft und Nachlass Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/erbengemeinschaft-nachlass Kurz erklärtMehrere Erben bilden bis zur Aufteilung eine Erbengemeinschaft. Über einzelne Nachlassgegenstände können sie nur gemeinsam verfügen. Ein notarieller Auseinandersetzungsvertrag beendet die Gemeinschaft rechtssicher. Bis zur endgültigen Aufteilung – der Erbauseinandersetzung – wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. ### Gemeinsam verwalten Kein Erbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Für die laufende, ordnungsgemäße Verwaltung genügen Mehrheitsbeschlüsse, wobei sich das Stimmgewicht nach den Erbteilen richtet. Für Verfügungen über Nachlassgegenstände – etwa den Verkauf des Elternhauses – ist dagegen Einstimmigkeit erforderlich. Über seinen Anteil am Nachlass insgesamt kann jeder Miterbe verfügen; der Vertrag darüber muss notariell beurkundet werden, und die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht. ### Die Erbauseinandersetzung Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird die Aufteilung in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt – zum Beispiel, indem ein Erbe das Haus übernimmt und die anderen auszahlt. Ich gestalte diesen Vertrag als unparteiischer Notar so, dass er für alle Beteiligten fair und rechtssicher ist. ### Nachlassverwaltung Ist unklar, ob der Nachlass zur Begleichung der Schulden ausreicht, kann beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt werden. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann auf den Nachlass. ### Häufige Fragen Frage: Kann ein Miterbe die Aufteilung des Nachlasses verlangen? Antwort: Ja, grundsätzlich jederzeit. Ausnahmen können sich aus dem Testament oder einer Vereinbarung der Erben ergeben. Frage: Kann ich meinen Erbteil verkaufen? Antwort: Ja. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, und die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/vorsorgevollmacht-patientenverfuegung Kurz erklärtMit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können – in Vermögens- wie in persönlichen Angelegenheiten. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen. So lässt sich eine gerichtliche Betreuung meist vermeiden. Eine Vorsorgevollmacht ist mehr als ein Rechtsdokument: Sie ist ein Akt der Fürsorge für Sie selbst und Ihre Angehörigen. Wer rechtzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass seine Wünsche respektiert werden – auch wenn er selbst nicht mehr handeln kann. ### Was regelt eine Vorsorgevollmacht? Vermögensangelegenheiten: die Befugnis, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich zu regeln – Renten- und Versorgungsleistungen, Steuern, Bank-, Post- und Behördenangelegenheiten, die Vermögensverwaltung und etwa den Abschluss eines Heimvertrags. Persönliche Angelegenheiten: insbesondere die Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, die Bestimmung des Aufenthalts sowie – mit gerichtlicher Genehmigung – Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Der Bevollmächtigte darf Krankenunterlagen einsehen und Auskünfte der Ärzte einholen. ### Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen. Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation zutrifft. ### Warum zum Notar? - Fachkundige Beratung und passgenaue Formulierung. - Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit – das beugt späteren Zweifeln vor. - Eine notarielle Vollmacht ermöglicht auch Grundstücksgeschäfte und wird von Banken in der Regel anerkannt. - Auf Wunsch registriere ich die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. ### Gilt nicht automatisch der Ehepartner? Nur sehr eingeschränkt: Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten (Notvertretungsrecht). Für Vermögensangelegenheiten und dauerhafte Situationen ersetzt dies keine Vorsorgevollmacht. Zu den Kosten informiert die Seite Kosten der Vorsorgevollmacht. ### Häufige Fragen Frage: Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht? Antwort: Das hängt von der Gestaltung ab. Häufig gilt sie im Außenverhältnis sofort, während intern vereinbart wird, dass erst im Vorsorgefall davon Gebrauch gemacht wird. Frage: Kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen? Antwort: Ja, jederzeit. Fordern Sie dann alle ausgehändigten Ausfertigungen zurück und lassen Sie den Eintrag im Vorsorgeregister ändern. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Zentrales Vorsorgeregister Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/vorsorgeregister Kurz erklärtIm Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen erfasst. Betreuungsgerichte und Ärzte können dort im Ernstfall abfragen, ob eine Vollmacht existiert – so wird sie schnell gefunden. Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder in die Lage kommen, nicht mehr selbst für sich sorgen zu können. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – selbst bei Verheirateten nicht automatisch den Ehepartner. ### Damit Ihre Vollmacht gefunden wird Eine Vollmacht nützt nur, wenn sie im Ernstfall bekannt ist. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind Millionen Vorsorgeurkunden registriert. Betreuungsgerichte fragen das Register vor der Bestellung eines Betreuers ab; seit 2023 können auch Ärzte in Notfällen Auskunft erhalten. ### Registrierung durch den Notar Ich nehme am elektronischen Rechtsverkehr mit dem Vorsorgeregister teil und übernehme die Registrierung auf Ihren Wunsch direkt nach der Beurkundung. Registriert werden die Angaben zur Vollmacht und zu den Bevollmächtigten – nicht der Inhalt der Urkunde. Für die Registrierung erhebt die Bundesnotarkammer eine geringe Gebühr; weitere Notargebühren entstehen dafür nicht. Mehr dazu unter Kosten der Vorsorgevollmacht. ### Häufige Fragen Frage: Wer erhält Auskunft aus dem Vorsorgeregister? Antwort: Betreuungsgerichte und – seit 2023 – Ärztinnen und Ärzte in Notfällen. Frage: Wird der Inhalt meiner Vollmacht gespeichert? Antwort: Nein. Registriert werden nur Angaben zur Vollmacht und zu den Bevollmächtigten, nicht der Inhalt der Urkunde. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Kosten der Vorsorgevollmacht Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/notariat/kosten-vorsorgevollmacht Kurz erklärtDie Notarkosten einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom betroffenen Vermögen und der Ausgestaltung ab. Hinzu kommen Auslagen, Umsatzsteuer und auf Wunsch die Gebühr des Zentralen Vorsorgeregisters. Die Kosten einer notariellen Vollmacht sind seit dem 1. August 2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundesweit einheitlich. ### Wovon hängen die Kosten ab? Die Kosten lassen sich nicht pauschal mit Mindest- oder Höchstbeträgen angeben. Sie richten sich nach dem von der Vollmacht betroffenen Vermögen des Vollmachtgebers und nach der rechtlichen Ausgestaltung der Vollmacht. Im Beratungsgespräch informiere ich Sie vorab über die anfallenden Gebühren. ### Was kommt hinzu? - die gesetzliche Umsatzsteuer, - Auslagen wie Schreib- und Kopierkosten sowie Porto, - auf Wunsch die Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Sie ist gering und hängt unter anderem von der Zahl der Bevollmächtigten ab; zusätzliche Notargebühren entstehen für die elektronische Registrierung nicht. ### Ein Termin für alles Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament lassen sich gut in einem Termin besprechen. Ich berate Sie gern dazu, welche Regelungen in Ihrer Situation sinnvoll sind. ### Häufige Fragen Frage: Gibt es einen Festpreis für die Vorsorgevollmacht? Antwort: Nein. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom betroffenen Vermögen ab. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab. Frage: Kann ich Vorsorgevollmacht und Testament in einem Termin erledigen? Antwort: Ja. Beides lässt sich gut gemeinsam besprechen und beurkunden. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Rechtsanwalt in Lampertheim Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt Kurz erklärtWalter Schott ist seit 1988 als Rechtsanwalt in Lampertheim zugelassen. Er berät und vertritt in Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht sowie bei grenzüberschreitenden Erbfällen – mit Fingerspitzengefühl, aber konsequent in der Sache. Vertrauen ist die wichtigste Grundlage, wenn es um Ihre rechtlichen Angelegenheiten geht. Seit 1988 stehe ich in Lampertheim für eine verlässliche, mandantenorientierte Rechtsberatung – mit Ruhe, Kompetenz und Weitsicht. ### Rechtliche Kompetenz aus einer Hand Als Rechtsanwalt und Notar verbinde ich den parteilichen Beistand des Anwalts mit der Gestaltungs- und Beurkundungserfahrung des Notariats. Das hilft, Lösungen zu finden, die im Streitfall tragen und für die Zukunft rechtssicher gestaltet sind. Anwaltliche und notarielle Tätigkeit halte ich dabei strikt getrennt. ### Meine Tätigkeitsschwerpunkte §Familie ### Familienrecht Trennung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge.Mehr erfahren §Familie ### Scheidung Sicher durch das Verfahren – mit kostenfreiem Kostenvoranschlag vorab.Mehr erfahren §Erbe ### Erbrecht Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsanfechtung und Gestaltung.Mehr erfahren ### Arbeitsrecht Rechtssichere Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere bei Kündigungen und Abfindungsfragen. Bitte beachten Sie: Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden. ### Internationales Privatrecht Mein besonderer Interessenschwerpunkt liegt in grenzüberschreitenden Erbfällen und Güterrechtsfragen – etwa bei Immobilien im Ausland oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Wenn Vermögen oder Beteiligte im Ausland betroffen sind, greift deutsches Recht oft nicht allein. ### Häufige Fragen Frage: Warum ist die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Notar ein Vorteil? Antwort: Sachverhalte werden sowohl aus der Sicht des Interessenvertreters als auch aus der des neutralen Amtsträgers betrachtet. Das führt zu Lösungen und Verträgen, die rechtssicher und praxistauglich sind. In derselben Angelegenheit darf ich allerdings nur in einer der beiden Funktionen tätig werden. Frage: Was kostet eine anwaltliche Erstberatung? Antwort: Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Einzelheiten finden Sie unter Anwaltskosten. Mehr zu den Kosten: Anwaltskosten. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Familienrecht in Lampertheim Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/familienrecht Kurz erklärtFamilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie. Walter Schott berät und vertritt bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Von 2006 bis 2024 führte er den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Das Familienrecht greift tief in Ihre persönlichen Lebensverhältnisse ein. Ich begleite Sie mit Fingerspitzengefühl – und mit der nötigen Entschlossenheit, wenn es darauf ankommt. Von 2006 bis August 2024 habe ich die Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht geführt. Diese langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung setze ich heute konsequent für Ihre Interessen ein. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. ### Meine Leistungen im Familienrecht - Scheidungsverfahren: von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss. - Eheverträge und Trennungsfolgen: rechtssichere Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten. - Unterhaltsrecht: Berechnung und Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt. - Vermögensauseinandersetzung: Zugewinnausgleich, Aufteilung von Immobilien und Schulden. - Sorge- und Umgangsrecht: einvernehmliche und kindgerechte Lösungen haben Vorrang. - Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft: auch diese die Verwandtschaft ersetzenden Bereiche gehören zum Familienrecht. ### Außergerichtlich, wenn möglich Mein Ziel ist es, belastende Gerichtsverfahren durch tragfähige Vereinbarungen zu vermeiden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent. Bei familiären Veränderungen wie Heirat oder Scheidung denke ich zudem die erbrechtliche Vorsorge mit. ### Häufige Fragen Frage: Brauche ich einen Ehevertrag? Antwort: Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn die gesetzlichen Regeln zu Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Unterhalt nicht zu Ihrer Lebensplanung passen – etwa bei Unternehmern, großen Einkommensunterschieden oder einer zweiten Ehe. Er muss notariell beurkundet werden. Frage: Wie wird Kindesunterhalt berechnet? Antwort: Grundlage sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. In der Praxis dienen die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts als Maßstab; das Kindergeld wird anteilig angerechnet. Frage: Was ist der Zugewinnausgleich? Antwort: Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wird bei Scheidung verglichen, wie viel Vermögen jeder während der Ehe hinzugewonnen hat. Wer mehr erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Scheidungsverfahren Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/scheidung Kurz erklärtEine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das wird nach einem Trennungsjahr vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, und nach drei Jahren Trennung unwiderlegbar. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt beim Familiengericht stellen. Die Scheidung ist die formelle, gerichtliche Beendigung einer Ehe. Neben dem Tod und der Aufhebung ist sie die einzige Möglichkeit, eine Ehe zu beenden. ### Voraussetzungen Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. - Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern vermutet, wenn beide die Scheidung beantragen oder der andere zustimmt (einvernehmliche Scheidung). - Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert. - Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in Härtefällen möglich. Getrennt leben können Sie auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung, wenn Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. ### Ablauf des Verfahrens - BeratungKlärung der Situation, Trennungszeitpunkt und Folgesachen. - ScheidungsantragEinreichung beim Familiengericht durch den Rechtsanwalt. - VersorgungsausgleichDas Gericht holt Auskünfte zu Rentenanrechten beider Ehegatten ein. - AnhörungsterminBeide Ehegatten werden persönlich angehört. - BeschlussMit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe geschieden. ### Einvernehmliche Scheidung Sind sich die Ehegatten einig, genügt es, wenn nur einer anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt; der andere stimmt lediglich zu. Das spart Kosten. Den Antrag stellen kann aber nur ein Rechtsanwalt – es besteht Anwaltszwang. Über Unterhalt, Hausrat, Wohnung und Vermögen kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. ### Was kostet die Scheidung? Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vor allem vom Einkommen der Ehegatten abhängt. Einen kostenfreien, unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie bei uns vorab. ### Häufige Fragen Frage: Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen? Antwort: Ja. Das Familiengericht hört beide Ehegatten im Termin grundsätzlich persönlich an. Frage: Wovon hängt die Dauer einer Scheidung ab? Antwort: Vor allem davon, ob sich die Ehegatten einig sind und wie schnell die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen. Streit über Folgesachen verlängert das Verfahren. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Scheidungskosten – kostenfreier Kostenvoranschlag Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/scheidungskosten Kurz erklärtDie Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst beträgt er grundsätzlich das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Wir berechnen Ihre voraussichtlichen Kosten vorab kostenfrei. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen müssen, erstellen wir Ihnen einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag. ### Wie berechnen sich die Kosten? - Verfahrenswert der Ehesache: grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro. Unterhaltspflichten für Kinder und Kreditraten können wertmindernd berücksichtigt werden. - Versorgungsausgleich: je auszugleichendem Rentenanrecht 10 Prozent des Dreimonatseinkommens, mindestens 1.000 Euro insgesamt. - Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn erhöhen den Wert, wenn sie im Verbund mitentschieden werden. Aus dem Verfahrenswert ergeben sich die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen und die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. ### Kostenvoranschlag anfordern Für eine einvernehmliche Scheidung benötigen wir diese Angaben: - Wer stellt den Antrag (Ehefrau oder Ehemann)? - Gibt es einen Ehevertrag? - monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten, - Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, - Höhe laufender Kreditraten (ohne Immobilienkredit) beider Ehegatten. Kostenvoranschlag anfordern ### Verfahrenskostenhilfe Wer die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Gericht übernimmt dann die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Ich unterstütze Sie beim Antrag. ### Häufige Fragen Frage: Wer zahlt die Kosten der Scheidung? Antwort: In der Regel werden die Gerichtskosten zwischen den Ehegatten geteilt, und jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten. Frage: Was, wenn ich die Scheidung nicht bezahlen kann? Antwort: Dann kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Sie deckt die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Erbrecht und Testament – anwaltliche Beratung Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/erbrecht-testament Kurz erklärtIm Erbrecht berät Walter Schott als Rechtsanwalt bei der Gestaltung von Testamenten und vertritt Erben und Pflichtteilsberechtigte bei Streit. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Im Erbfall geht es um Lebensleistung und familiäre Gerechtigkeit. Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich an Ihrer Seite – bei der vorausschauenden Gestaltung ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. ### Testament für Ehepaare: Vorsorge aus Verantwortung Sie sind verheiratet, wohnen vielleicht im eigenen Haus und haben Kinder. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Ehepartner und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam entscheiden kann. Fragen Sie sich: - Ist mein Ehepartner bei der Verwaltung unseres Eigenheims auf die Zustimmung der Kinder angewiesen? - Sollen bei kinderloser Ehe neben meinem Ehepartner auch meine Eltern oder Geschwister erben? - Ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners gesichert – oder drohen Streitigkeiten unter den Erben? - Wer soll sich im Ernstfall um meine minderjährigen Kinder kümmern? - Sind Unterhalt und Ausbildung meiner Kinder finanziell geregelt? Ein durchdachtes Testament oder ein notarieller Erbvertrag ist fast immer die bessere Lösung als die pauschalen Regeln des Gesetzes. Durch gezielte Gestaltung lassen sich zudem erbschaftsteuerliche Freibeträge sinnvoll nutzen. ### Anwaltliche Vertretung im Erbfall - Erbstreitigkeiten und Erbengemeinschaften: Begleitung der Auseinandersetzung, damit Sie zügig und fair zu Ihrem Recht kommen. - Pflichtteilsrecht: Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. - Testamentsanfechtung: Prüfung der Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen. - Erbscheinverfahren: rechtliche Begleitung vor dem Nachlassgericht. Wichtig: War ich in einer Angelegenheit bereits als Notar tätig – etwa bei der Beurkundung des Testaments –, kann ich darin nicht mehr als Anwalt einer Seite auftreten. ### Häufige Fragen Frage: Wie hoch ist der Pflichtteil? Antwort: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern. Frage: Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? Antwort: In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat. Frage: Was passiert, wenn keine Kinder da sind? Antwort: Dann erben neben dem Ehegatten auch die Eltern oder – wenn diese verstorben sind – Geschwister und deren Abkömmlinge. Soll der Ehepartner allein erben, muss dies ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Anwaltskosten Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/rechtsanwalt/anwaltskosten Kurz erklärtAnwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Ein erstes Beratungsgespräch kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Offenheit schafft Vertrauen. Deshalb sprechen wir zu Beginn eines Mandats offen über die zu erwartenden Kosten. ### Erstberatung Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, für eine weitergehende Beratung ohne Vereinbarung auf 250 Euro. Wird anschließend ein Auftrag erteilt, wird die Beratungsgebühr in der Regel angerechnet. ### Gesetzliche Gebühren und Vereinbarung Für die außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung, etwa ein Stundenhonorar, geschlossen werden. ### Unterstützung bei geringem Einkommen - Beratungshilfe: Mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts zahlen Sie für die außergerichtliche Beratung lediglich eine geringe Eigenbeteiligung. - Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Für gerichtliche Verfahren übernimmt der Staat bei Bedürftigkeit die eigenen Kosten ganz oder in Raten. ### Rechtsschutzversicherung Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Im Familien- und Erbrecht ist häufig nur eine Erstberatung versichert – wir klären das vorab. ### Notarkosten Für die notarielle Tätigkeit gelten ausschließlich die gesetzlichen Gebühren nach dem GNotKG; Vereinbarungen sind dort unzulässig. Siehe Notariat. ### Häufige Fragen Frage: Zahlt die Rechtsschutzversicherung im Familienrecht? Antwort: Meist nur eine Erstberatung. Wir holen die Deckungszusage gern vorab für Sie ein. Frage: Muss ich einen Vorschuss zahlen? Antwort: Rechtsanwälte können einen angemessenen Vorschuss verlangen. Wir sprechen das zu Beginn des Mandats offen an. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Die Kanzlei Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei Kurz erklärtDie Anwalts- und Notarkanzlei Walter Schott befindet sich in der Kaiserstraße 20 in Lampertheim. Walter Schott ist seit 1988 Rechtsanwalt und seit 2001 Notar. In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. Eine Kanzlei, zwei Ämter, ein persönlicher Ansprechpartner: Seit über drei Jahrzehnten berate und vertrete ich Mandanten aus Lampertheim und der gesamten Region Rhein-Neckar. Ich arbeite persönlich, vertraulich und mit Blick auf das Wesentliche. In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich – etwa wenn mehrere Beteiligte unter einen Hut zu bringen sind. Kanzlei in der Kaiserstraße 20, Lampertheim §Person ### Walter Schott Werdegang, Zulassungen und Mitgliedschaften.Profil ansehen §Berufsrecht ### Anwaltsnotar Was es bedeutet, Rechtsanwalt und Notar zugleich zu sein.Mehr erfahren §Fortbildung ### Qualifikationen Urkunden, Seminare und Fortbildungszertifikate.Zertifikate ansehen ### Häufige Fragen Frage: Wo befindet sich die Kanzlei? Antwort: In der Kaiserstraße 20 in 68623 Lampertheim. Parken können Sie im nahe gelegenen Parkhaus Domgasse. Frage: Wie vereinbare ich einen Termin? Antwort: Telefonisch unter 06206 2550, per E-Mail an info@kanzlei-schott.com oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen sind Termine nach ausdrücklicher Vereinbarung auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. --- ## Walter Schott – Rechtsanwalt und Notar Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/walter-schott Kurz erklärtWalter Schott ist seit 1988 Rechtsanwalt und wurde am 17. Dezember 2001 zum Notar mit Amtssitz in Lampertheim bestellt. Von 2006 bis 2024 führte er die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Seine Schwerpunkte sind Notariat, Familienrecht, Erbrecht und internationales Privatrecht. Walter Schott, Rechtsanwalt und Notar ### Werdegang - 1988: Zulassung als Rechtsanwalt, Kanzlei in Lampertheim - 17.12.2001: Bestellung zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Amtssitz in Lampertheim - 2006–2024: Fachanwalt für Familienrecht - Regelmäßige Fortbildungen, unter anderem im Unterhalts-, Familienverfahrens- und Erbrecht ### Mitgliedschaften - Deutscher Anwaltverein (DAV) - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV - Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV - Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Notarkammer Frankfurt am Main ### Arbeitsweise Ich nehme mir Zeit, höre zu und erkläre auch komplizierte Zusammenhänge verständlich. Als Notar bin ich allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet, als Rechtsanwalt allein meinen Mandanten. Diese Rollen trenne ich klar – und sage Ihnen zu Beginn, in welcher Funktion ich für Sie tätig werde. --- ## Anwaltsnotar und Zugang zum Anwaltsnotariat Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/anwaltsnotar Kurz erklärtEin Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. In einer Angelegenheit, in der er als Notar tätig war, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten – und umgekehrt. In Hessen wird das Notariat im Nebenberuf durch Rechtsanwälte ausgeübt. ### Zwei Berufe – klar getrennt Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Deshalb muss er gegenüber Rechtsuchenden stets klarstellen, in welcher Funktion er tätig wird. In einer Angelegenheit, in der er als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Umgekehrt darf er in einer Sache, die er als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundung mehr vornehmen. ### Voraussetzungen der Bestellung Zum Anwaltsnotar kann nur bestellt werden, wer bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig war und die notarielle Fachprüfung bestanden hat. Anwaltsnotare bringen daher einen großen Erfahrungsschatz aus der anwaltlichen Praxis in die Vertragsgestaltung ein. Walter Schott wurde am 17. Dezember 2001 für die Dauer seiner Zulassung als Rechtsanwalt zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Amtssitz in Lampertheim bestellt. ### Zugang zum Anwaltsnotariat Seit 1991 ist der Zugang zum Anwaltsnotariat beschränkt. Ob eine Notarstelle ausgeschrieben wird, hängt vom Bedarf im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk ab, der sich nach der Zahl der notariellen Geschäfte richtet. Die Bestellung zum Notar ist also keineswegs selbstverständlich – was umgekehrt nicht bedeutet, dass Rechtsanwälte ohne Notaramt weniger qualifiziert wären. ### Häufige Fragen Frage: Darf mich der Notar in derselben Sache auch als Anwalt vertreten? Antwort: Nein. War er als Notar tätig, darf er in derselben Angelegenheit nicht mehr als Rechtsanwalt einer Seite auftreten – und umgekehrt. Frage: Ist ein Anwaltsnotar ein vollwertiger Notar? Antwort: Ja. Er hat dieselben Befugnisse und Pflichten wie jeder andere Notar, und es gelten dieselben gesetzlichen Gebühren. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Qualifikationen und Fortbildungen Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/kanzlei/qualifikationen Kurz erklärtRegelmäßige Fortbildung ist für Rechtsanwälte Pflicht und für Notare selbstverständlich. Hier finden Sie eine Auswahl der Urkunden und Teilnahmebescheinigungen von Walter Schott, vor allem aus dem Familien- und Unterhaltsrecht. Recht ändert sich ständig – durch neue Gesetze ebenso wie durch die Rechtsprechung. Deshalb bilde ich mich regelmäßig fort. Klicken Sie auf ein Zertifikat, um es vergrößert anzusehen. - Fortbildungszertifikat - Fachanwalt für Familienrecht (2006–2024) - Fachanwaltslehrgang Familienrecht - Aktuelle Themen des FamFG - Aktuelle Rechtsprechung des BGH - Aktuelles Unterhaltsrecht - Frankfurter Unterhaltsgrundsätze - Reform des Familienrechts - Familienrechtliche Reformen - Familienrecht spezial 2011 - Familienrecht spezial 2011 – Themen - Seminar Aktuelles Familienrecht - Aktuelles Unterhaltsrecht - Neues Unterhaltsrecht - Unterhaltsrecht aktuell 2011 - Unterhaltsrecht neu 2011 – Themen - Vermögensteilung - Neues Recht - Fortbildung Rechtsanwaltskammer - Fortbildung Rechtsanwaltskammer II - Fortbildung BRAK - Zwangsvollstreckungsrecht - Strafprozessrecht - Gebühren im Strafprozess - SteuerstrafrechtDie Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht wurde von 2006 bis August 2024 geführt und wird heute nicht mehr verwendet. --- ## Rechtswissen und aktuelle Rechtsprechung Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen Kurz erklärtHier erklären Rechtsanwalt und Notar Walter Schott aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und häufige Rechtsfragen aus Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht und Vorsorge – kurz, verständlich und mit Praxistipps. Recht ist lebendig: Der Bundesgerichtshof präzisiert laufend, wie Gesetze anzuwenden sind. Wir fassen die wichtigsten Entscheidungen für Sie zusammen und sagen, was sie für Ihre Planung bedeuten. §Rechtsprechung ### Erbrecht 2025/2026 Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Scheidung und Erbrecht, Testament mit Auslandsbezug.Zu den Urteilen §Rechtsprechung ### Familienrecht 2026 Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang, Wechselmodell, Betreuungsunterhalt.Zu den Beschlüssen §Rechtsprechung ### Immobilien & Notariat Maklerprovision, Vorkaufsrecht, Übertragung gegen Leibrente, transmortale Vollmacht.Zu den Urteilen §FAQ ### Häufige Fragen Über 30 Antworten zu Notar, Immobilien, Erbe, Vorsorge, Scheidung und Kosten.Zur FAQ §Übersicht ### Alle Seiten Die komplette Seitenübersicht der Website auf einen Blick.Zur Sitemap Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Häufige Fragen an Rechtsanwalt und Notar Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/faq Kurz erklärtHier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Notariat, Immobilien, Erbrecht, Vorsorge, Familienrecht und unsere Kanzlei – kurz, verständlich und mit Verweis auf die ausführlichen Themenseiten. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 06206 2550 oder nutzen Sie die Suche. ### Notar und Notariat Frage: Was macht ein Notar? Antwort: Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er berät unparteiisch, entwirft Verträge, beurkundet Rechtsgeschäfte und beglaubigt Unterschriften. Seine Aufgabe ist die vorsorgende Rechtspflege: Streit soll gar nicht erst entstehen. Frage: Wofür brauche ich zwingend einen Notar? Antwort: Unter anderem für Grundstückskaufverträge, Schenkungen von Immobilien, Erbverträge, Eheverträge, Gründungen und Anteilsübertragungen bei der GmbH sowie für Grundschuldbestellungen. Für Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister ist mindestens eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Frage: Ist der Notar parteiisch, wenn ihn eine Seite beauftragt? Antwort: Nein. Der Notar ist allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet – unabhängig davon, wer ihn beauftragt oder die Kosten trägt. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung? Antwort: Bei der Beurkundung verliest der Notar den gesamten Text, belehrt über die rechtliche Tragweite und alle Beteiligten unterschreiben. Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur, dass die Unterschrift von der Person stammt, die vor ihm unterschrieben hat – den Inhalt prüft er dabei nur eingeschränkt. Frage: Was ist ein Anwaltsnotar? Antwort: Ein Rechtsanwalt, der zusätzlich zum Notar bestellt ist. In derselben Angelegenheit darf er nur in einer der beiden Funktionen tätig werden. Frage: Kann ich die Notarkosten verhandeln? Antwort: Nein. Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt. Rabatte oder Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. ### Immobilien Frage: Wie läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab? Antwort: Nach einem Vorgespräch erhalten alle Beteiligten einen Vertragsentwurf. Bei der Beurkundung wird der Vertrag verlesen und unterzeichnet. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung, holt Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein, teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit und beantragt nach Zahlung die Eigentumsumschreibung. Frage: Wie lange vorher erhalte ich den Vertragsentwurf? Antwort: Verbraucher sollen den beabsichtigten Text eines Grundstückskaufvertrags mit einem Unternehmer in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten, damit sie ihn in Ruhe prüfen können. Frage: Wann wird der Kaufpreis fällig? Antwort: Erst wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, alle Genehmigungen vorliegen, die Lastenfreistellung gesichert ist und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt. Der Notar teilt die Fälligkeit schriftlich mit. Frage: Muss ich die Grundschuld nach Rückzahlung löschen lassen? Antwort: Nein. Die Grundschuld kann stehen bleiben und später für eine neue Finanzierung genutzt werden. Eine Löschung verursacht Kosten, eine spätere Neueintragung erneut. Frage: Was schützt mich beim Kauf vom Bauträger? Antwort: Die Makler- und Bauträgerverordnung: Sie zahlen nur nach Baufortschritt in höchstens sieben Raten und erst, wenn Vormerkung und Freistellungserklärung vorliegen oder eine Bürgschaft gestellt ist. ### Testament, Erbe und Übertragung Frage: Warum ein notarielles Testament statt eines handschriftlichen? Antwort: Es wird rechtssicher formuliert, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. Im Erbfall genügt es mit dem Eröffnungsprotokoll häufig als Erbnachweis, sodass ein Erbschein entbehrlich sein kann. Frage: Was ist ein Erbvertrag? Antwort: Ein notariell beurkundeter Vertrag, in dem der Erblasser bindend über seinen Nachlass verfügt. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig geändert werden. Frage: Wie hoch ist der Pflichtteil? Antwort: Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Berechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie unter Umständen die Eltern. Frage: Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Antwort: Durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, entweder dort zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form. Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate. Frage: Lohnt sich eine Übertragung des Hauses zu Lebzeiten? Antwort: Das kann sinnvoll sein, etwa um Freibeträge mehrfach zu nutzen oder die Nachfolge frühzeitig zu ordnen. Wohnrecht, Nießbrauch und Rückforderungsrechte sichern den Übergeber ab. Die Vor- und Nachteile sollten im Einzelfall abgewogen werden. Frage: Was gilt bei Vermögen im Ausland? Antwort: Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Durch eine Rechtswahl im Testament kann das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden. Immobilien im Ausland erfordern oft zusätzliche Abstimmung. ### Vorsorge Frage: Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Antwort: Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handelt. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Beide ergänzen sich. Frage: Darf mein Ehepartner nicht ohnehin für mich entscheiden? Antwort: Nur eingeschränkt: Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht gilt ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten und für höchstens sechs Monate. Für Vermögensangelegenheiten braucht es eine Vollmacht. Frage: Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein? Antwort: Nicht zwingend. Für Grundstücksgeschäfte und häufig gegenüber Banken ist eine notarielle Vollmacht jedoch erforderlich bzw. deutlich einfacher. Zudem prüft der Notar die Geschäftsfähigkeit. Frage: Was ist das Zentrale Vorsorgeregister? Antwort: Ein Register der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten erfasst werden. Betreuungsgerichte und in Notfällen Ärzte können dort abfragen, ob eine Vollmacht existiert. Frage: Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht? Antwort: Die Kosten richten sich nach dem GNotKG und hängen vom betroffenen Vermögen und der Ausgestaltung ab. Hinzu kommen Auslagen, Umsatzsteuer und auf Wunsch eine geringe Registergebühr der Bundesnotarkammer. ### Familie und Scheidung Frage: Wann kann ich mich scheiden lassen? Antwort: In der Regel nach einem Trennungsjahr, wenn beide die Scheidung wollen. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe auch gegen den Willen eines Ehegatten als gescheitert. Frage: Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt? Antwort: Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den Antragsteller; der andere Ehegatte kann ohne Anwalt zustimmen. Frage: Was kostet eine Scheidung? Antwort: Das hängt vom Verfahrenswert ab, der sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehegatten richtet. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenfreien, unverbindlichen Kostenvoranschlag. Frage: Was ist der Versorgungsausgleich? Antwort: Die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte werden zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Das Familiengericht führt ihn im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen durch. Frage: Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden? Antwort: Ja. Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen wird. ### Kanzlei, Termine und Kosten Frage: Sind Termine auch nach 18 Uhr oder am Wochenende möglich? Antwort: In dringenden Fällen ja: Nach ausdrücklicher Vereinbarung sind Termine auch am Wochenende oder nach 18 Uhr möglich. Frage: Wo befindet sich die Kanzlei? Antwort: In der Kaiserstraße 20 in 68623 Lampertheim, zentral zwischen Mannheim und Worms. Zum Parken empfiehlt sich das Parkhaus Domgasse. Frage: Was kostet eine anwaltliche Erstberatung? Antwort: Für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ein erstes Beratungsgespräch. Frage: Was soll ich zum ersten Termin mitbringen? Antwort: Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie alle Unterlagen zum Anliegen, etwa Grundbuchauszug, bisherige Verträge, Testamente, Schreiben der Gegenseite oder Einkommensnachweise. Frage: Wie erreiche ich die Kanzlei? Antwort: Telefonisch unter 06206 2550, mobil unter 0162 6465242 oder per E-Mail an info@kanzlei-schott.com. Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig zusammengestellt, geben aber nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. --- ## Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-erbrecht Kurz erklärtDer Bundesgerichtshof hat 2025 und 2026 wichtige Fragen im Erbrecht geklärt: zur Bindung von Erbverträgen, zur Pflichtteilsergänzung bei Übertragung gegen Leibrente, zum Ehegattenerbrecht bei ruhendem Scheidungsverfahren, zu Testamenten mit Auslandsbezug und zur Verjährung des Pflichtteils nichtehelicher Kinder. Die wichtigsten Entscheidungen des IV. Zivilsenats – neueste zuerst – mit einer kurzen Einordnung für Ihre Praxis. BundesgerichtshofUrteil vom 08.07.2026 · Az. IV ZR 256/25Erbvertrag ### Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt schützt trotzdem vor beeinträchtigenden Schenkungen Wer sich in einem Erbvertrag gebunden hat, darf den Vertragserben nicht durch Schenkungen „aushöhlen“. Der BGH stellt klar: Auch wenn sich der Erblasser den Rücktritt vom Erbvertrag vorbehalten, ihn aber nicht ausgeübt hat, liegt eine Schenkung weiterhin im Schutzbereich der erbvertraglichen Bindung. Der Rücktrittsvorbehalt schließt eine Beeinträchtigung des Vertragserben nicht aus. Was bedeutet das für Sie? Vertragserben können sich auch bei vereinbartem Rücktrittsrecht auf den Schutz vor beeinträchtigenden Schenkungen (§ 2287 BGB) berufen. Wer sich Spielräume erhalten will, muss sie im Erbvertrag ausdrücklich und klar regeln – oder den Rücktritt tatsächlich erklären. BundesgerichtshofUrteil vom 24.06.2026 · Az. IV ZR 141/25Pflichtteil ### Übertragung gegen Leibrente: Die Zehnjahresfrist für die Pflichtteilsergänzung läuft Wird ein Grundstück übertragen und erhält der Übergeber dafür eine Leibrente – auch wenn sie durch eine Reallast am Grundstück gesichert ist –, nutzt er das Grundstück nicht im rechtlich maßgeblichen Sinn weiter. Die Übertragung gilt damit als „geleistet“; die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB für Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt zu laufen. Was bedeutet das für Sie? Bei Übertragungen zu Lebzeiten entscheidet die Gestaltung darüber, ob die Zehnjahresfrist überhaupt beginnt. Anders als ein umfassender Nießbrauchvorbehalt hindert eine Leibrente den Fristbeginn nicht. Wir prüfen mit Ihnen, welche Absicherung Ihren Zielen entspricht. BundesgerichtshofBeschluss vom 13.05.2026 · Az. IV ZB 7/25Ehegattenerbrecht ### Ruhendes Scheidungsverfahren: Ehegatte kann trotz bestehender Ehe kein gesetzliches Erbrecht haben Ruht ein Scheidungsverfahren über viele Jahre – im entschiedenen Fall 18 Jahre –, bleibt die einmal erklärte Zustimmung zur Scheidung wirksam. Lagen beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vor, ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB ausgeschlossen, obwohl die Ehe formal noch bestand. Was bedeutet das für Sie? Wer getrennt lebt oder ein Scheidungsverfahren ruhen lässt, sollte seine Nachfolge ausdrücklich regeln. Ein Testament schafft Klarheit – in die eine oder andere Richtung – und verhindert Streit unter den Hinterbliebenen. BundesgerichtshofUrteil vom 21.01.2026 · Az. IV ZR 40/25Internationales Erbrecht ### Testament eines Niederländers, in Deutschland von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundet, ist wirksam Ein niederländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ließ sein Testament auf deutschem Staatsgebiet von einer niederländischen Notaranwärterin beurkunden. Der BGH bejahte die Wirksamkeit. Was bedeutet das für Sie? Grenzüberschreitende Erbfälle folgen eigenen Regeln – von der Form des Testaments bis zur Wahl des anwendbaren Erbrechts. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Vermögen im Ausland lohnt eine abgestimmte Gestaltung. BundesgerichtshofUrteil vom 02.07.2025 · Az. IV ZR 93/24Testierfreiheit ### Patient darf seinem Hausarzt ein Grundstück vermachen – Berufsrecht steht nicht entgegen Ein Patient hatte seinem Hausarzt in einem notariellen Vertrag für umfassende Betreuung ein Grundstück vermacht. Die Vorinstanzen hielten das wegen der ärztlichen Berufsordnung für unwirksam. Der BGH entschied: Eine Berufsordnung kann die grundgesetzlich geschützte Testierfreiheit nicht beschränken. Ob die Vereinbarung sittenwidrig ist, muss das Oberlandesgericht noch prüfen. Was bedeutet das für Sie? Die Testierfreiheit ist stark geschützt. Grenzen ziehen vor allem gesetzliche Verbote und die Sittenwidrigkeit. Wer ungewöhnliche Begünstigungen plant, sollte sie rechtssicher gestalten und dokumentieren lassen. BundesgerichtshofBeschluss vom 26.03.2025 · Az. IV ZB 15/24Erbvertrag ### Erbvertrag ist kein gemeinschaftliches Testament: § 2270 BGB gilt nicht Eheleute hatten ihren Sohn im Erbvertrag als Schlusserben eingesetzt; er starb vor dem längerlebenden Elternteil, ein Ersatzerbe war nicht bestimmt. Der BGH stellte klar: Die Auslegungsregel des § 2270 BGB gilt nur für gemeinschaftliche Testamente, nicht – auch nicht entsprechend – für Erbverträge. Im Wege der ergänzenden Auslegung waren die Enkel Ersatzerben; ein späteres abweichendes Testament der Erblasserin konnte ihre Stellung nicht beseitigen. Was bedeutet das für Sie? Regeln Sie im Erbvertrag ausdrücklich, wer Ersatzerbe wird, wenn ein Bedachter vorverstirbt. Das vermeidet langwierige Auslegungsstreitigkeiten. BundesgerichtshofUrteil vom 12.03.2025 · Az. IV ZR 88/24Pflichtteil ### Pflichtteil nichtehelicher Kinder: Anspruch entsteht mit dem Erbfall Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall – auch dann, wenn die Vaterschaft erst Jahre später gerichtlich festgestellt wird. Für den Beginn der dreijährigen Verjährung kommt es zusätzlich auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände an. Der BGH hob die anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Was bedeutet das für Sie? Wer Zweifel an der Abstammung hat, sollte die Vaterschaft zügig klären lassen und die Verjährung im Blick behalten. Erben sollten mit möglichen Ansprüchen rechnen, wenn nichteheliche Kinder in Betracht kommen. ### Häufige Fragen Frage: Was ist eine beeinträchtigende Schenkung beim Erbvertrag? Antwort: Hat sich der Erblasser in einem Erbvertrag gebunden, kann er zwar weiterhin zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen. Schenkt er aber in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, kann dieser nach dem Erbfall vom Beschenkten die Herausgabe verlangen (§ 2287 BGB). Frage: Wann beginnt die Zehnjahresfrist bei Schenkungen? Antwort: Grundsätzlich mit der Leistung des verschenkten Gegenstands. Behält sich der Schenker die Nutzung umfassend vor, etwa durch einen Nießbrauch, kann der Fristbeginn gehindert sein. Eine Leibrente hindert den Fristbeginn nach der Rechtsprechung dagegen nicht. Frage: Erbt mein Ehepartner, wenn wir getrennt leben? Antwort: Grundsätzlich ja, solange die Ehe besteht. Das gesetzliche Erbrecht ist aber ausgeschlossen, wenn beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Stand: Oktober 2026. Die Entscheidungen sind verkürzt und vereinfacht dargestellt. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; ob und wie eine Entscheidung auf Ihre Situation übertragbar ist, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Volltexte der BGH-Entscheidungen finden Sie unter bundesgerichtshof.de. --- ## Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-familienrecht Kurz erklärtDer Bundesgerichtshof hat 2026 zentrale Fragen zum Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang, zum Betreuungsunterhalt im Wechselmodell und zu den erbrechtlichen Folgen eines ruhenden Scheidungsverfahrens entschieden. Aktuelle Beschlüsse aus dem Familienrecht – verständlich zusammengefasst, mit Hinweisen für Ihre Situation. BundesgerichtshofBeschluss vom 13.05.2026 · Az. IV ZB 7/25Scheidung ### Scheidung und Erbrecht: Zustimmung zur Scheidung wirkt auch nach Jahren fort Ein Scheidungsverfahren ruhte 18 Jahre. Der BGH entschied, dass die erklärte Zustimmung zur Scheidung wirksam bleibt. Lagen beim Tod die Scheidungsvoraussetzungen vor, entfällt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten (§ 1933 BGB). Was bedeutet das für Sie? Ein ruhendes Verfahren ist kein „Schwebezustand ohne Folgen“. Klären Sie, ob Sie das Verfahren fortführen oder beenden möchten, und passen Sie Testament und Begünstigungen (etwa Lebensversicherungen) an. BundesgerichtshofBeschluss vom 15.04.2026 · Az. XII ZB 415/25Kindesunterhalt ### Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: Wer hauptsächlich betreut, zahlt keinen Barunterhalt Auch ein deutlich erweiterter Umgang – etwa eine Betreuung im Verhältnis 60:40 – ist kein paritätisches Wechselmodell. Der hauptbetreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht weiterhin durch die Betreuung; eine anteilige Barunterhaltspflicht entsteht nicht. Die Leistungen des Umgangselternteils können aber durch Abschläge vom Tabellenunterhalt oder eine Herabstufung berücksichtigt werden. Verheiratete, getrennt lebende Eltern können das Kind im Unterhaltsverfahren gegen den anderen Elternteil zudem nicht selbst vertreten. Was bedeutet das für Sie? Wer sein Kind deutlich mehr als im üblichen Umfang betreut, zahlt nicht automatisch weniger – kann aber Abschläge geltend machen. Entscheidend sind die konkreten Betreuungszeiten und Kosten. Lassen Sie Ihre Unterhaltsberechnung prüfen. BundesgerichtshofBeschluss vom 18.03.2026 · Az. XII ZB 227/25Betreuungsunterhalt ### Nicht verheiratete Eltern im Wechselmodell: Beide können Betreuungsunterhalt verlangen Betreuen nicht verheiratete Eltern ihr Kind im paritätischen Wechselmodell, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB zustehen. Beide trifft in der Regel eine Erwerbsobliegenheit von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit. Der Bedarf richtet sich nach dem Einkommen, das der Elternteil wegen der Betreuung nicht mehr erzielen kann. Was bedeutet das für Sie? Im Wechselmodell lässt sich der Betreuungsunterhalt nicht mehr pauschal einem Elternteil zuordnen. Eine individuelle Berechnung ist unverzichtbar. ### Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte werden regelmäßig – meist zum 1. Januar – angepasst. Prüfen Sie bestehende Unterhaltstitel daher von Zeit zu Zeit. Wir rechnen Ihren Unterhalt gern auf Basis der aktuellen Werte nach. Mehr zum Familienrecht. ### Häufige Fragen Frage: Was ist ein paritätisches Wechselmodell? Antwort: Das Kind wird von beiden Eltern annähernd hälftig betreut; jeder übernimmt etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben. Dann haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt. Frage: Senkt erweiterter Umgang meinen Kindesunterhalt? Antwort: Nicht automatisch. Solange kein echtes Wechselmodell vorliegt, bleibt es bei der Barunterhaltspflicht. Erhebliche Mehrleistungen können aber zu Abschlägen oder einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle führen. Frage: Haben auch nicht verheiratete Eltern Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Antwort: Ja. Nach § 1615l BGB kann der betreuende Elternteil Unterhalt verlangen, grundsätzlich mindestens für drei Jahre nach der Geburt; im paritätischen Wechselmodell kann der Anspruch beiden Eltern zustehen. Stand: Oktober 2026. Die Entscheidungen sind verkürzt und vereinfacht dargestellt. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; ob und wie eine Entscheidung auf Ihre Situation übertragbar ist, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Volltexte der BGH-Entscheidungen finden Sie unter bundesgerichtshof.de. --- ## Aktuelle Rechtsprechung: Immobilien, Notariat und Vorsorge Quelle: https://kanzlei-schott.owacht.de/wissen/rechtsprechung-immobilien-notariat Kurz erklärtAktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Maklerprovision beim Hauskauf, zu Vorkaufsrechtsklauseln im Kaufvertrag, zur Übertragung von Grundbesitz gegen Leibrente und zur Reichweite transmortaler Vollmachten. Was Käufer, Verkäufer und Übergeber von Immobilien sowie Vollmachtgeber aktuell wissen sollten. BundesgerichtshofUrteil vom 16.07.2026 · Az. I ZR 111/25Maklerrecht ### Maklerprovision: Halbteilung nur beim Einfamilienhaus – auf die Beschaffenheit kommt es an Seit Ende 2020 muss die Maklerprovision beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch Verbraucher grundsätzlich hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden, wenn der Makler für beide tätig ist. Der BGH entschied zu einem als Zweifamilienhaus angebotenen und verkauften Objekt: Ergibt sich die Nutzung als Einfamilienhaus nicht aus der objektiven Beschaffenheit, muss der Käufer seinen entsprechenden Nutzungszweck dem Makler spätestens bei Abschluss des Maklervertrags erkennbar machen. Was bedeutet das für Sie? Planen Sie, ein Zweifamilienhaus selbst als Einfamilienhaus zu nutzen, teilen Sie das dem Makler frühzeitig und nachweisbar mit. Maklerklauseln im notariellen Kaufvertrag besprechen wir vor der Beurkundung. BundesgerichtshofUrteil vom 12.03.2026 · Az. III ZR 182/25Grundstückskauf ### Gemeindliches Vorkaufsrecht: Klauseln im Kaufvertrag müssen eindeutig sein Ein Notar verletzt seine Amtspflichten, wenn er eine Regelung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht vorschlägt, aus der nicht deutlich wird, unter welchen Voraussetzungen die vereinbarten Folgen – etwa ein Rücktrittsrecht – eintreten sollen. Für die Frage, welche Regelung die Beteiligten bei korrekter Belehrung gewählt hätten, trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast. Was bedeutet das für Sie? Das Vorkaufsrecht der Gemeinde kann den Kauf verzögern oder verhindern. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag klar regelt, was bei Ausübung des Vorkaufsrechts gilt. Wir erläutern Ihnen diese Regelungen bei der Beurkundung Satz für Satz. BundesgerichtshofUrteil vom 24.06.2026 · Az. IV ZR 141/25Übertragung ### Übertragung gegen Leibrente: Zehnjahresfrist beginnt trotz Reallast Überträgt jemand sein Grundstück gegen eine durch Reallast gesicherte Leibrente, nutzt er es nicht im rechtlich maßgeblichen Sinn weiter. Die Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 Abs. 3 BGB) beginnt daher zu laufen. Was bedeutet das für Sie? Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente haben unterschiedliche Folgen für Pflichtteil, Steuern und Absicherung. Die passende Gestaltung erarbeiten wir mit Ihnen im Überlassungsvertrag. BundesgerichtshofBeschluss vom 22.05.2025 · Az. V ZB 46/24Vollmacht ### Transmortale Vollmacht: Bevollmächtigter kann auch Nacherben vertreten Ordnet der Erblasser Vor- und Nacherbfolge an, kann er einen Dritten, der nicht Vorerbe ist, durch eine über den Tod hinaus geltende (transmortale) Vollmacht ermächtigen, sowohl die Vor- als auch die Nacherben zu vertreten. Eine solche Generalvollmacht umfasst im Zweifel auch die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch. Was bedeutet das für Sie? Eine notariell beurkundete Vorsorge- oder Generalvollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, kann den Nachlass handlungsfähig halten. Die Formulierung entscheidet über ihre Reichweite. ### Gesetzesänderung: Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch Seit dem 1. Januar 2024 kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nur noch dann als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden oder über Grundbesitz verfügen, wenn sie zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen ist (eingetragene GbR, „eGbR“). Halten Sie Immobilien in einer GbR – etwa als Ehegatten oder Familie –, sollten Sie vor einem Verkauf oder einer Belastung die Registrierung einplanen. Mehr zum Immobilienkauf und zur Vorsorgevollmacht. ### Häufige Fragen Frage: Muss ich als Käufer die halbe Maklerprovision zahlen? Antwort: Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch einen Verbraucher gilt grundsätzlich die hälftige Teilung, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist. Bei anderen Objekten kommt es auf die Vereinbarungen und die erkennbare Nutzungsabsicht an. Frage: Was ist eine transmortale Vollmacht? Antwort: Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Der Bevollmächtigte kann dann auch nach dem Erbfall handeln, ohne dass zunächst ein Erbschein vorliegen muss. Frage: Was ist eine eGbR? Antwort: Eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Seit 2024 ist die Eintragung Voraussetzung, damit eine GbR Grundbesitz erwerben oder darüber verfügen kann. Stand: Oktober 2026. Die Entscheidungen sind verkürzt und vereinfacht dargestellt. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; ob und wie eine Entscheidung auf Ihre Situation übertragbar ist, klären wir gern im persönlichen Gespräch. Volltexte der BGH-Entscheidungen finden Sie unter bundesgerichtshof.de. --- Hinweis: Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.